Re: Ablehnung politische Weiterbildung durch Arbeitgeb (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es ist richtig, dass es im NRW-Gesetz einen Passus gibt, der einen "Mindestnutzen" für den Arbeitgeber fordert. Dieser Passus steht im Absatz 3, der die Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung beschreibt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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