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Re: Teilzeit und BU-Freistellung (Nordrhein-Westfalen)

Sie haben schon recht: Sie können einen einwöchigen Bildungsurlaub besuchen: davon 4 Tage an Stelle Ihrer Arbeit, den 5. Tag besuchen Sie während Ihrer Freizeit - das ist allen Ihre Entscheidung. Falls Ihre Sorge sein sollte, das gäbe ein Problem mit der Bildungseinrichtung: Ist es sicher nicht.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:03.08.2020 19:11


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Teilzeit und BU-Freistellung (Nordrhein-Westfalen) von D. Peters (03.08.2020)
 Re: Teilzeit und BU-Freistellung (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (03.08.2020)
  Re: Teilzeit und BU-Freistellung (Nordrhein-Westfalen) von D. Peters (03.08.2020)


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