Re: Bildungsurlaub während Corona | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird durch die Corona-Pandemie nicht unwirksam. Er besteht weiterhin. Die Veranstalter müssen natürlich sicherstellen, dass die besonderen Schutz-Anfordernungen, wie z.B. die Einhaltung der Abstände im Seminar gewährleistet sind. Das führt dazu, dass viele Bildungsurlaube mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden. Veranstalter informieren Sie gern über ihre Schutzkonzepte. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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