Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Urlaub vor und nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Der Arbeitgeber kann bei Urlaub wie bei Bildungsurlaub Einschränkungen geltend machen, damit nicht alle MitarbeiterInnen gleichzeitig abwesend sind. Das ändert natürlich nichts am grundsätzlichen Anspruch.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:16.09.2020 14:07


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Urlaub vor und nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Lydia (16.09.2020)
 Re: Urlaub vor und nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (16.09.2020)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog