Re: Urlaub vor und nach Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Arbeitgeber kann bei Urlaub wie bei Bildungsurlaub Einschränkungen geltend machen, damit nicht alle MitarbeiterInnen gleichzeitig abwesend sind. Das ändert natürlich nichts am grundsätzlichen Anspruch. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|