Anspruch auch für Teilzeitbeschäftigte? (Nordrhein-Westfalen)
Hallo,
besteht der Anspruch auf Biuldungsurlaub auch für teilzeitbeschäftige Arbeitnehmerinnen? Vielleicht kannmir jemand helfen und ggf. auch sagen, wo das steht.
Vielen Dank,
Barbara
Name:
Barbara
Datum:
27.02.2004 17:09
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Anspruch auch für Teilzeitbeschäftigte? (Nordrhein-Westfalen)von Barbara