Anerkennung von Bildungsurlaub

Allgemeine Informationen

Bildungsurlaub, auch Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung genannt, ist eine durch Gesetz geregelte Beurlaubung von Arbeitnehmern, damit diese ein Seminar während ihrer Arbeitszeit besuchen können. Diese Seminare müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein.

Bildungsurlaub wird in Gesetzen der Bundesländer geregelt, die Anerkennung muss darum für jedes Bundesland gesondert beantragt werden.

In NRW wird davon abweichend nicht eine Veranstaltung, sondern der Veranstalter selbst anerkannt.

 

Praktisches Vorgehen

In der Infothek der Bildungsurlaub.de finden Sie alle Gesetze, Verordnungen und Adressen der Bundesländer, die Sie benötigen, um Ihre Seminare anerkennen zu lassen.

Entscheidend für Ihre Kunden ist, dass eine Anerkennung für das Bundesland vorliegt, in dem sich ihr Arbeitsplatz befindet. (Bsp.: Ihr Kunde arbeitet in Köln, eine Anerkennung für NRW ist erforderlich).

Wenn Sie Ihre Bildungsurlaube an die Bildungsurlaub.de melden, veröffentlichen wir auch die Informationen, wo sie anerkannt sind. Das vermeidet Missverständnisse zwischen Veranstaltern und Kunden.







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