Bildungsurlaub, auch als Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet, ist ein durch Gesetz geregelter Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern, damit diese ein Seminar während ihrer Arbeitszeit besuchen können. Diese Seminare müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein.
Bildungsurlaubsbgesetze gibt es in folgenden Ländern: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Die Anerkennung müssen Sie für jedes Bundesland extra bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen. (Tabelle siehe unten). Die Bedingungen für die Anerkennung sind in Gesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Diese Bedingzungen weichen von Land zu Land etwas voneinander ab. Einen schnellen Überblick erhalten Sie mit der tabellarischen Übersicht von Katrin Lennartz (pdf).
Eine ausführliche Zusammenfassung der Voraussetzungen für jedes Bundesland hat Willi Kräuter (Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes) zusammengestellt (pdf).
Eine Anerkennung muss für das Bundesland vorliegen, in dem sich der Arbeitsplatz Ihrer Kundin / Ihres Kunden befindet. (Bsp.: Arbeitsplatz in Frankfurt, eine Anerkennung für Hessen ist erforderlich).
In Baden-Württemberg und NRW werden nicht einzelne Seminare anerkannt, sondern ausschließlich der Veranstalter. Es genügt also eine einzige Anerkennung.
Anerkennungen sind befristet – üblicherweise ein oder zwei Jahre. Die Anerkennung in Thüringen gilt unbefristet.
Die Anerkennungsanträge sind in einigen Ländern gebührenpflichtig: pro Seminartyp in Hamburg: 79,50 € (polit. Bildung kostenlos); Schleswig-Holstein 69 € und Sachsen-Anhalt 25 €. Die Veranstalteranerkennung in NRW kostet 200 €, in Baden-Württemberg sind 150 € fällig. Thüringen: Die Höhe der Gebühren wird zwischen 10 und 150 EUR je Bearbeitungsaufwand liegen und am Bearbeitungsaufwand der ersten bearbeiteten Anträge ermittelt, bei ordnungsgemäß ausgefüllten und vollständigen Anträgen wird die Gebühr im unteren zweistelligen Bereich (20 EUR bis 35 EUR) liegen.
In der folgenden Tabelle finden Sie Links zu Gesetzen, Verordnungen und Adressen der Bundesländer, sowie die Antragsfomaulare, die Sie benötigen, um Ihre Seminare anerkennen zu lassen.
Die Einarbeitung in die Anerkennungs-Verfahren erfordert einen gewissen Zeitaufwand. Es lohnt sich naturgemäß am ehesten, wenn mehr als ein Seminar anerkennt werden soll. Für viele Veranstalter ist es eine strategische Marketingentscheidung, sie vergrößert die Programmpalette und bietet ein zusätzliches Argument für die Seminar-Teilnahme. Die Anerkennung in allen für Sie relevanten Bundesländern erhöht zudem Ihre Markt-Reichweite.
Zuständige
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Gesetz
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Antragsformular
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Ggf. Zusatz-
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Baden-WürttembergRegierungspräsidium Karlsruhe FAX 0721 93340212 |
Gesetz | ||
BerlinSenatsverwaltung für Tel.: (030) 9028 - 1484, 1485, 1482 |
Gesetz | Einheitliches Einheitliches
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BrandenburgMinisterium für Bildung, Jugend Tel.: (0331) 866 37 91 |
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BremenDie Senatorin für Bildung und Wissenschaft Tel.: (0421) 361-9 68 75 oder 361-1 59 34 |
Verordnung |
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HamburgBehörde für Schule und Berufsbildung Tel: (040) 428 23 48 25 |
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HessenHessisches Ministerium Tel.: (0611) 8 17 36 73 |
Verordnung |
Kein Onlineformular verfügbar. Infoseiten für Veranstalter |
Hinweis: Veranstaltungen, die in einem anderen Bundesland bereits anerkannt sind, gelten als im Hessen anerkannt, wenn die formalen Bedingungen erfüllt sind. Infos dazu hier. |
Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Gesundheit und Soziales Tel.: (0385) 39 91-525 Fax: (0385) 39 91-540 Infoseite Mecklenburg-Vorpommern |
BfG Online- Antragsverfahren |
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NiedersachsenAgentur für Erwachsenen- und Weiterbildung Tel.: (0511) 30 03 30 10 |
Verordnung |
Veranstalter- Anerkennung in NDS |
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NRWZuständig für Bezirksregierung Detmold Zuständig für Veranstalter mit Sitz in NRW: |
Gesetz | -- | |
Rheinland-PfalzMinisterium für Bildung, Wissenschaft, Tel.: (06131) 16 28 93 |
Gesetz |
Einheitliches Einheitliches Antragsformular zur Anerkennung als Veranstalter (pdf)
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Anlage Rheinland-Pfalz zum Antrag auf Anerkennung |
SaarlandFür Allgemeine/politische Weiterbildung: Ministerium für Bildung - Referat D 7 Tel: (0681) 501 72 14 ............................ Für Berufliche Weiterbildung: Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Tel.: (0681) 501 41 47 |
Gesetz | Hinweis: Veranstaltungen, die in einem anderen Bundesland bereits anerkannt sind, gelten als im Saarland anerkannt. Bescheid |
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Sachsen-AnhaltLandesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Tel.: (0391) 567 24 30 |
Gesetz | Formular zur Anerkennung als Veranstalter in Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-HolsteinInvestitionsbank Schleswig-Holstein Tel: (0431) 99 05 11 11 |
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ThüringenThüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Tel.: 0361 -37 94236 |
Gesetz |
Antrag zur Anerkennung einer Veranstaltung (pdf-Formular) |
Bearbeitungshinweise zum Antrag |
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand August 2015.