Bildungsurlaub – ein Überblick

Warum – wieso – weshalb  ... gibt es eigentlich Bildungsurlaub?

Andere Länder andere Sitten – Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz, manche haben gar keines.

Die Gretchenfrage: Können Sie Bildungsurlaub nehmen?

Wie Sie Ihren Bildungsurlaub richtig beantragen

Sprachreisen – beliebt, aber nicht immer anerkannt

 


Warum – wieso – weshalb ...
gibt es eigentlich Bildungsurlaub?

"Gelernt ist gelernt" lautet eine alte Redensart – und sie ist heute schlichtweg falsch. Wissen altert und verliert oft seine Gültigkeit oder Bedeutsamkeit. Wer sich auf irgendwann einmal Gelerntes verlässt, erfährt in der Arbeitswelt schnell seine Grenzen. Kaum ein Arbeitsfeld, in dem nicht immer wieder neue technische, organisatorische oder kommunikative Kompetenzen gefordert sind. Kompetenzen, die Berufstätige neu erwerben oder auffrischen müssen, um "up to date" zu bleiben.

Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer/innen zum lebenslangen Lernen. Eine Woche lang*) lernen, neue Erkenntnisse gewinnen – beurlaubt von der Arbeit, (daher übrigens der Name Bildungsurlaub – mit Erholungsurlaub hat er nichts zu tun).

Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung)*). Denn beide profitieren vom Knowhow-Zuwachs: der Arbeitgeber durch das neu erworbene Wissen, das dem Unternehmen zur Verfügung steht, der Arbeitnehmer durch die Gewissheit, auf diese Weise auch mit zunehmendem Lebensalter fachlich auf aktuellem Stand zu sein.

Anders als bei vielen anderen Förderinstrumenten können Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub (mit Einschränkungen) selbst die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Weiterbildung festlegen.
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* teilweise abweichend in einzelnen Bundesländern.
  Ausnahmen, Abweichungen, Sonderregelungen finden Sie in unserer Infothek.



Andere Länder andere Sitten –
Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz, manche haben gar keines.

Eigentlich sollte es in Deutschland eine Regelung zum Bildungsurlaub geben – so steht es in einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Übereinkommen 140) zum bezahlten Bildungsurlaub, das die Bundesrepublik in 1976 ratifiziert hat.

Ein Bundesgesetz wurde allerdings nie erlassen. Die meisten Bundesländer haben mittlerweile ersatzweise Landesgesetze verabschiedet, vier Länder allerdings nicht: Baden Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. (Die neue Landesregierung in Baden-Württemberg plant lt. Koalitionsvertrag ein Gesetz zur Bildungsfreistellung, in Tübingen ist ein Gesetz in Planung. Wenn Sie also Ihren Arbeitsplatz in einem dieser Länder haben, gibt es für Sie aktuell keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Die Gesetze der anderen Länder weichen voneinander ab, was es für Sie nicht leichter macht. Teils gibt es aber gegenseitige Anerkennungen, bzw. gemeinsame Anerkennungsverfahren. Konkret bedeutet das: wenn ein Seminar in einen Land als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss es im Nachbarland nicht auch so sein. Entscheidend für Sie ist die Frage: Ist ein Seminar in dem Bundesland anerkannt, in dem sich mein Arbeitsplatz befindet? Denn nur dann haben Sie dafür einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Seminar-Datenbank der Bildungsurlaub.de ist deshalb auf diesen Punkt hin optimiert. Geben Sie Ihr Bundesland ein, damit nur die dort anerkannten Angebote angezeigt werden.

Bitte beachten Sie: wir verlassen uns auf die Angaben der Veranstalter, bitte prüfen Sie vor der Buchung eines Seminars, ob tatsächlich eine Anerkennung vorliegt.

Die Gesetzestexte Ihres Bundeslandes finden Sie in der Infothek.


Die Gretchenfrage:
Haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung heißt auch: Arbeitnehmerweiterbildung. Genau das sollten Sie sein – Arbeitnehmer/in (und zwar in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz, siehe hier.

Denn beim Bildungsurlaub geht es um eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.

Sind Sie aber Student/in, Hausfrau oder -mann, oder Rentner/in, hilft Ihnen eine solche Freistellung natürlich nicht. Gleichwohl sind Sie als Seminarteilnehmer/in fast immer willkommen.

Auszubildende sind meist ebenfalls von der Inanspruchnahme ausgeschlossen. Das ergibt auch Sinn, denn eine Freistellung von der Ausbildung, um etwas anderes zu lernen, ist nicht unbedingt ein Mehrgewinn. Ausgeschlossen haben einzelne Länder auch Beamte – ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt. Die Länder verweisen in diesem Zusammenhang auf eigene Weiterbildungs-Regelungen für ihre Beamten. Falls Sie Beamte/r in einem solchen Bundesland sind und ein interessantes Angebot gefunden haben, wenden Sie sich am besten an den Veranstalter. Dieser kann ggf. einen Antrag auf Anerkennung nach dem Beamtenrecht stellen.

Soweit gehen die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Ländergesetze.

Weitere Einschränkungen, Sonderfälle, zusätzliche Bedingungen wie Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße u.a. finden sich in den einzelnen Länder-Gesetzen in der Infothek.


Wie Sie Ihren Bildungsurlaub richtig beantragen

Finden Sie heraus, ob Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Freistellung haben: Dabei hilft Ihnen dieser Artikel und anschließend ein Blick in das Gesetz Ihres Bundeslandes.

  • Gibt es in Ihrem Bundesland (entscheidend ist der Arbeitsplatz, nicht der Wohnort) ein Bildungsurlaubsgesetz?
  • Gehören Sie zum Kreis der Anspruchberechtigten?
  • Wenn Sie diese Bedingungen alle zutreffen: Suchen Sie sich ein Seminar aus, das Ihren Interessen entspricht und in Ihrem Bundesland anerkannt ist. (Sie können die Seminare in unserer Seminardatenbank nach Bundesland filtern.) In den meisten Ländern existieren auch eigene Bildungsdatenbanken oder auch Listen anerkannter Seminare, Links dazu in unserer Infothek.
  • Wenn es sich um ein Seminar aus der beruflichen Weiterbildung handelt, sollte der Lernstoff zumindest etwas mit Ihrem Arbeitsplatz zu tun haben. Denn es gibt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das dem Arbeitgeber einen Mindestnutzen an Ihrem Bildungsurlaub zugesteht. Beispiel: eine Krankenschwester in einer Großstadt möchte Türkisch lernen. Das wird ihr beim Kontakt mit türkischsprachigen Patienten helfen können. Ein Pilot, der Programmieren lernen möchte, wird schwer belegen können, das er das im Cockpit je anwenden können wird.
  • Vor der verbindlichen Buchung eines Seminars klären Sie mit dem Veranstalter, ob für die Veranstaltung (in NRW: für den Veranstalter) eine Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz Ihres Landes vorliegt. Bekommen Sie darauf keine verbindliche Antwort: Finger weg.
  • In der Regel schicken die Veranstalter nach Ihrer Anmeldung unaufgefordert alle notwendigen Unterlagen, (in der Regel Anerkennung und inhaltlicher Ablaufplan) zu. Tipp: Werfen Sie einen Blick auf die Rücktrittsbedingungen. Können Sie kostenlos zurücktreten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Bildungsurlaubsantrag aus guten Gründen zurückweist?
  • Für die Beantragung bei Ihrem Arbeitgeber benötigen Sie in der Regel die Anmeldebestätigung, die Anerkennung (in NRW die Anerkennung des Veranstalters) und den Ablaufplan.
  • Berücksichtigen Sie bei der Terminwahl, dass der Arbeitgeber, ähnlich wie beim Erholungsurlaub, Ihre Abwesenheit einplanen muss. Eine frühzeitige Beantragung und ggf. die Wahl einer Zeitpunkts außerhalb von betrieblichen Stoßzeiten machen es für beide Seiten leichter.
  • In den Gesetzen sind i.d.R. Antragsfristen genannt, die Sie einhalten müssen, meist spätestens 4 - 6 Wochen vor Seminarbeginn.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, lassen Sie sich dies schriftlich geben. Prüfen Sie dann, am besten mit fachlicher Unterstützung, z.B. durch den Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt, ob die Ablehnung korrekt ist.
  • Berechtigte Ablehnungsgründe sind z.B. nicht eingehaltene Fristen, Zweifel am Mindestnutzen für den Arbeitgeber oder zwingende betriebliche Gründe wie Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz zum beantragten Zeitpunkt. Einige Bundesländer haben auch Schutzklauseln für Kleinunternehmen.
  • Für Arbeitnehmer/innen aus NRW hat der DGB NRW einen Leitfaden herausgegeben, der – bezogen auf das NRW-Gesetz – präzise erläutert, wie Sie vorgehen können. Zum Leitfaden.

Sprachreisen –
beliebt, aber nicht immer anerkannt

Zu den beliebtesten Seminaren zählen Sprachen-Bildungsurlaube im Ausland. Sprachen lernen, wo man sie spricht, ist naturgemäß reizvoll  und auch pädagogisch das Non plus Ultra. Bei Gastfamilien abends weiter üben, im Kino Filme in der Landessprache sehen – so vertiefen Sie Ihre Sprachkenntnisse spielend und doch wirkungsvoll.

Sprachreise-Anbieter weltweit werben darum gern mit dem Begriff "Bildungsurlaub" – manche unterliegen dabei dem auch in Deutschland verbreiteten Missverständnis, dabei handele es sich um jedwede Mischung von "Urlaub" und "Bildung". Als Bildungsurlaub anerkannt sind sie darum noch lange nicht. Viele Veranstalter sind indes auf deutsche Kunden eingestellt und haben die benötigte Anerkennung erworben.

Eingeschränkt ist die Anerkennung z.B. im Saarland, in Bremen und NRW. Nach dem seit 1.1.2010 geltenden NRW-Gesetz sind Sprachbildungsurlaube im Ausland in einem Radius bis zu 500 km von der Landesgrenze NRWs möglich. Das schließt den Mittelmeerraum und andere Kontinente aus. Auch im Saarland steht eine Änderung an. Bremen erkennt nur europäische Sprachen an - die allerdings weltweit gelernt werden können.

Die anderen Bundesländer erkennen auf Antrag hin an – Sprachbildungsurlaube ins Ausland sind also grundsätzlich weltweit möglich.

Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie bei einem Seminar, das Ihnen zusagt, nach der Anerkennung fragen. Viele Sprachschulen sind darauf eingestellt und kennen das Verfahren. Sie werden also problemlos die gewünschten Unterlagen erhalten.

Einzelne Bundesländer führen Listen, welche Seminare anerkannt sind. Zu den Links in der Infothek.


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