Lockdown, Reisebewarnungen, Übernachtungsverbot – es gab 2020 viele Gründe, warum es mit der Inanspruchnahme des eigenen Bildungsurlaubs nicht geklappt hat. Ist der Anspruch für 2020 nun verloren?
Lesen Sie hier, ob und wie Sie Ihren Bildungsurlaub ins nächste Jahr retten können.
Die Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer regeln das – allerdings jedes anders.
Wichtig: Es gilt für Sie die Regelung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet – nicht etwa Ihr Wohnort.
Voraussetzung ist auch, dass Sie grundsätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Mehr dazu in unserer Infothek, dort finden Sie auch alle Gesetze, Verordnungen sowie Links zu Infoseiten der Bundesländer.
Es gibt 2 Wege zur Rettung des 2020er Anspruchs:
Einige Länder erlauben sogar grundsätzlich eine flexible Inanspruchnahme in einem Zweijahreszeitraum, der Anspruch auf Bildungsurlaub wird also nicht auf ein Kalenderjahr bezogen, sondern kann innerhalb 2 Jahren frei verteilt werden. Diese Regelung ist unkompliziert und ausgesprochen arbeitnehmer*innenfreundlich. Auch wenn es im Gesetz nicht explizit gefordert ist: es kann nicht schaden, dem Arbeitgeber Ihre Absicht zu erklären, den diesjährigen Bildungsurlaubsanspruch im nächsten Jahr zu beanspruchen.
Hier ein Blick auf die konkreten Regelungen der einzelnen Länder:
Das Gesetz sieht weder Zusammenfassung noch Übertragung des Anspruchs auf das Folgejahr vor. Ein nicht genommener Anspruch erlischt immer zum Jahresende.
Das Berliner Bildungsurlaubsgesetz sagt: 10* Tage Anspruch innerhalb 2 Jahren (bei 5 Arbeitstagen pro Woche). Ihren Anspruch aus diesem Jahr können Sie ohne weitere Formalitäten ins nächste Jahr verschieben.
Das Brandenburgische Bildungsurlaubsgesetz gewährt 10* Tage Anspruch innerhalb 2 Jahren ( bei 5 Arbeitstagen pro Woche). Ihren Anspruch aus diesem Jahr können Sie ohne weitere Formalitäten ins nächste Jahr verschieben.
Das Bremische Bildungszeitgesetz sagt: 10* Tage Anspruch innerhalb 2 Jahren (bei 5 Arbeitstagen pro Woche). Ihren Anspruch aus diesem Jahr können Sie ohne weitere Formalitäten ins nächste Jahr verschieben.
Das Hamburger Bildungsurlaubsgesetz sagt: 10* Tage Anspruch innerhalb 2 Jahren (bei 5 Arbeitstagen pro Woche). Ihren Anspruch aus diesem Jahr können Sie ohne weitere Formalitäten ins nächste Jahr verschieben.
Ein nicht ausgeschöpfter Anspruch kann auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Wichtig: Die Übertragung ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären.
Es sind weder Übertragung noch Zusammenfassung ins Folgejahr vorgesehen.
Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden. Im nächsten Jahr – 2021 – kann demnach im Rückgriff der nicht genommene Bildungsurlaub aus 2020 beansprucht werden.
Hier wird unterschieden zwischen Übertragung und Zusammenfassung.
Auf die Zusammenfassung Ihres Anspruches von diesem und dem nächsten Jahr haben Sie einen Rechtsanspruch. Zusammenfassung meint entweder ein längeres zweiwöchiges Seminar, oder 2 einzelne Seminare mit inhaltlichem Zusammenhang, also aufeinander aufbauend. Die konkrete Wahl des Seminars / der Seminare können Sie aber nächstes Jahr vornehmen. Wichtig: Ihre Absicht der Zusammenfassung im kommenden Jahr müssen Sie unbedingt schriftlich und noch in diesem Jahr dem Arbeitgeber erklären.
Einen Anspruch auf einfache Übertragung – also die Verschiebung ins nächste Jahr ohne Zusammenhang zum Bildungsurlaub im nächsten Jahr gibt es nur, wenn Ihr Arbeitgeber einen Bildungsurlaubsantrag von Ihnen dieses Jahr aus betrieblichen Gründen abgelehnt hat.
Der Anspruch beläuft sich hier auf 10* Arbeitstage für einen Zweijahreszeitraum. Dieser Zeitraum beginnt jeweils mit einem ungeraden Kalenderjahr und endet mit einem geraden Jahr, wie z.B. 2020. Nicht ausgeschöpfte Ansprüche erlöschen zu diesem Zeitraum und sind nur mit Einverständnis des Arbeitgebers übertragbar, ein Anspruch auf Übertragung besteht aber nicht.
Eine Übertragung ist nicht vorgesehen, eine Zusammenfassung mit dem Anspruch des Folgejahres ist nur mit Einwilligung des Arbeitgebers möglich.
Der Anspruch zweier Jahre kann zusammengefasst werden. Ihren Anspruch aus diesem Jahr können Sie ohne weitere Formalitäten ins nächste Jahr verschieben.
Die Zusammenfassung von 2 Jahren für längere Seminare ist möglich, Antragstellung auf "Verblockung" im kommenden Jahr bereits im aktuellen Jahr ist erforderlich.
Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur möglich nach Ablehnung bzw. Rücknahme einer Zusage eines Bildungsurlaubs durch den Arbeitgeber. Es gibt keine Regelung für eine Zusammenfassung.
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*5 / *10 Tage Anspruch beziehen sich auf eine Tätigkeit mit 5 Tagen pro Woche. Bei mehr oder weniger wöchentlichen Arbeitstagen erhöht bzw. verringert sich dieser Anspruch.