Informationen und Gesetze nach Bundesländern

Bildungsurlaub (bzw. Bildungsfreistellung) wird in Gesetzen der Bundesländer geregelt – und damit unterschiedlich. Der zeitliche Umfang, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Seminare und der Personenkreis der Anspruchberechtigten weichen voneinander ab.

Einige Bundesländer haben keine Bildungsurlaubsgesetze erlassen: Baden-Württemberg (die grün-rote Landesregierung wird lt. Koalitionsvertrag ein Gesetz einführen), Bayern, Sachsen und Thüringen (hier ist ein Gesetz in Vorbereitung).

Welches Gesetz für Sie gilt, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich Ihr Arbeitsplatz befindet.

Sie finden in unserer Infothek nach Ländern geordnet Gesetze, Tipps und Links, mit denen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub prüfen können.

Seminare finden Sie in unserer Seminardatenbank – mit Suchmöglichkeit nach Anerkennung in Ihrem Bundesland.

Die vorliegenden Informationen wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl können wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen.







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