Anerkennung wird auf Wunsch beantragt für folgende Bundesländer:
Bitte fragen Sie frühzeitig beim Veranstalter nach - je nach Bundesland liegt die Frist für das Anerkennungsverfahren bei bis zu 12 Wochen.
| ||||||||
|
Promenadenstr. 10-12
64625 Bensheim
Telefon: 06251/78 06 86
Fax: 06251/58 14 30
info@biek-ausbildung.de
www.biek-ausbildung.de