Bildungsurlaub in Hamburg
Aktuelles
Online-Bildungsurlaube bis 31.12.2021 möglich
Bildungsurlaube für Arbeitnehmer*innen in Hamburg dürfen - zunächst befristet bis zum 31.12.2021 - in Online-Form durchgeführt werden. Folgende Bedingunegn müssen erfüllt sein:
- die Veranstaltung muss inhaltsgleich mit dem anerkannten Programm durchgeführt werden,
- die tägliche Arbeitszeit von sechs Stunden wird nicht unterschritten,
- die Interaktion zwischen Kursleitung und Teilnehmenden muss jederzeit gegeben sein und
- die Anwesenheit der Teilnehmenden muss nachweisbar sein.
Auf einen Blick
Wieviel?
- 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende
- Nicht für Beamte
Art der Veranstaltung
- Politische, Berufliche Weiterbildung
- Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten
- Studienreisen und Tagungen
- Mindestdauer 1 Tag
- täglich 6 Zeitstd., bei Sprach- und EDV-Kursen 6 Ustd.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Tipps & Hinweise
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Hamburg
Link zur Bildungsurlaub-Hamburg.de
Anerkannte Seminare
In Hamburg anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf der Bildungsurlaub.de anzeigen
Kursverzeichnis der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Rechtsgrundlagen in Hamburg
Hamburgisches Bildungsurlaubs-Gesetz,
Fassung vom 21.1.1974 mit den Änderungen vom 16.4.1991 und 15.12.2009 (HmbGVBl 1974, S. 6; 1991 S. 113; 2009 S. 444, 448)
Verordnung, Fassung vom 9.4.1974 mit den Änderungen vom 19.22.1985 und 18.2.1997 (GVBI.1985 S. 68; 1997 S. 25)
Zuständige Behörde
Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Referat für Bildungsurlaub
Hamburger Str. 131
22083 Hamburg
Tel: (040) 4 28 63 46 72
Fax: (040) 4 27 96 70 61
E-Mail