Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern
Auf einen Blick
Wieviel?
- 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Beschäftigte außerhalb des Öffentlichen Dienstes
- Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte (außer berufliche Weiterbildung)
- Auszubildende (außer berufliche Weiterbildung)
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche Weiterbildung
- Schulungen für das Ehrenamt
- Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in Intervallen
- täglich 6 Zeitstd.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 8 Wochen vor Kursbeginn
Tipps & Hinweise
Informationen zur Bildungsfreistellung auf der Weiterbildungsdatenbank Mecklenburg-Vorpommern
Anerkannte Seminare
In Mecklenburg-Vorpommern anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf der Bildungsurlaub.de anzeigen
https://www.weiterbildung-mv.de/kurse/foe:12 (Suchmaske)
Hier finden Sie in M-V aktuell anerkannte Weiterbildungsangebote.
Rechtsgrundlagen in Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsurlaubs-Gesetz
Zuständige Behörde
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2, Dezernat 202
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
Tel.: (0385) 39 91-512, -525, -532 (Freistellung, Anerkennung)
(0385) 39 91-542 (Erstattung)
Fax: (0385) 39 91-540
E-Mail