Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
Auf einen Blick
Wieviel?
- 5 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), Zusammenfassung von 2 Jahren für längere Seminare ist möglich, Antragstellung auf "Verblockung" im lfd. Jahr
- Frühestens 6 Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende
- Beamte des Landes und der Kommunen, Richter und Richterinnen
Art der Veranstaltung
- Allgemeine, Politische und Berufliche Weiterbildung
- 5 Tage
- 7 Zeitstd. incl. Pausen täglich
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Tipps & Hinweise
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein
(Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie)
Anerkannte Seminare
In Schleswig-Holstein anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf der Bildungsurlaub.de anzeigen
Anerkannte Seminare in der Datenbank Bildungsfreistellung Schleswig-Holstein (Suchmaske)
Rechtsgrundlagen in Schleswig-Holstein
Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (Link)
Bildungsfreistellungsverordnung
Zuständiges Ministerium
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Bereich Arbeitsmarktförderung
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Tel: (0431) 99 05 11 11
E-Mail