Bildungsfreistellung in Thüringen
Aktuelles
Das Gesetz wurde am 15. Juli 2015 vom Thüringer Landtag verabschiedet und ist seit 1. Januar 2016 in Kraft.
Am 28. Juli 2016 ist die Verordnung zum Bilduingsurlaubsgesetz veröffentlicht worden. Danach ist nun auch die Anerkennung ehrenamtsbezogener Bildungsveranstaltungen möglich.
Auf einen Blick
Wieviel?
- Bis 5 Tage pro Jahr, für Auszubildende 3 Tage im Jahr. Übertragbarkeit auf Folgejahre bei einer Ablehnung oder Rücknahme der Zustimmung.
- Der Anspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Für wen?
- Neben Angestellten und Arbeiter/innen dürfen auch Auszubildende, Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind, sowie (Landes-) Beamte und Richter, Bildungsurlaub nehmen.
Art der Veranstaltung
- Gesellschaftspolitische Bildung
- Arbeitsweltbezogene Bildung
- Ehrenamtsbezogene Bildung.
Fristen:
- Der Antrag muss 8 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden.
- Der Arbeitgeber muss spätestens 4 Wochen danach entscheiden und dies bei Ablehnung schriftlich und mit Begründung mitteilen. Anderenfalls gilt der Antrag als genehmigt.
Einschränkungen
- Betriebseigene Schulungen können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden, reduzieren also den frei verfügbaren Anspruch.
- Kein Anspruch besteht in Kleinbetrieben bis 5 Mitabeitern.
- Bei 5 bis 25 Beschäftigten kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen, wenn bereits 5 Arbeitstage in Anspruch genommen wurden.
- Bei 26 bis 50 Beschäftigten kann der Arbeitgeber ab der Inanspruchnahme von 10% der im Betrieb möglichen Freistellungstage (Beschäftigte mal 5) ablehnen, ab 50 Mitarbeitern dürfen bis 20% der Beschäftigten Bildungsurlaub in Anspruch nehmen.
Antragsformulare
Antrag auf Bildungsfreistellung (vom Bildungsmininsterium empfohlen)
Antrag zur Anerkennung einer Veranstaltung (für Veranstalter)
Rechtsgrundlagen für Thüringen
Bildungsfreistellungsgesetz, Fassung vom 15.7.2015
Verordnung zur Durchführung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes, Fassung vom 28. Juli 2016
Tipps & Hinweise
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Bildungsfreistellung in Thüringen
(Informationsseiten des Bildungsministeriums in Thüringen)
Anerkannte Seminare
In Thüringen anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf der Bildungsurlaub.de anzeigen
Veranstaltungen auf der Webseite des Thüringer Bildungsministeriums
Zuständiges Ministerium
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
Tel.: 0361/39 60 19 30 (Servicehotline)
Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 8:00 - 11:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Info.Bildungsfreistellung@tmbjs.thueringen.de