Corona und der eigentlich unmögliche Online-Bildungsurlaub

Corona und die Arbeit im Home Office bringt viele Arbeitnehmer*innen erstmals mit Online-Arbeitstechniken wie Digital-Konferenzen und Online meetings in Berührung. Die naheliegende Frage nach Online-Bildungsurlauben beschäftigt offenbar auch viele – Veranstalter und Seminarsuchende. Das Interesse scheint so groß, dass gleich mehrere Bundesländer auf ihren Infoseiten dazu aktuelle Informationen veröffentlichen.

Einige Veranstalter (z.B. aus dem Sprachschulbereich) sind diesbezüglich bereits gut aufgestellt und hoffen auf die Rettung Ihres Geschäfts, manche Arbeitnehmer*innen wollen die Social Distancing-Phase sinnvoll für einen Bildungsurlaub nutzen.

Dem entgegen stehen die Tradition des Bildungsurlaubs als intensiv-kompaktes Lernkonzept, das online nur bedingt reproduzierbar ist – ein Konzept, das formal in Stein gemeißelt ist durch die Bildungsurlaubsgesetze der Länder: ausschließlich im Baden-Württembergischen Bildungszeitgesetz kommt das Wort „online“ überhaupt vor. (Online-Bildungsurlaube sind gleichwohl nicht vorgesehen).

Entsprechend ernüchternd fallen auch die neuen Hinweise auf den Webseiten von Hamburg und Berlin aus: Online-Bildungsurlaube seien bisher nicht anerkannt – und auch nicht anerkennungsfähig. Ein Schlupfloch wird immerhin eröffnet – abweichende freiwillige Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber seien möglich. Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber kann einen Online-Kurs trotz fehlender BU-Anerkennung akzeptieren und der Arbeitnehmer sieht in der Folge damit seinen Bildungsurlaubsanspruch als abgegolten an.

Das ist nun nicht wirklich neu, individuelle Absprachen waren auch schon vor Corona möglich und Realität. Als breites Modell taugen sie allerdings nicht, auch wenn jetzt Veranstalter die aktuelle Situation als Einstieg in Online-Lernformen nutzen wollen.

Baden-Württemberg geht jetzt einen Schritt weiter: es empfiehlt Arbeitgebern, Online-Seminare als Bildungsurlaub während der aktuellen Phase zu akzeptieren. Das ist noch keine neue Rechtsposition, darf aber als wichtiger Diskussionsbeitrag verstanden werden. Da der Bildungsurlaub ja Arbeitszeit zum Lernen umwidmet, wird die Anwesenheit im Seminarkontext gefordert und vom Veranstalter attestiert. Ein 6-8 Ustd. Seminartag gilt als Pendant zum ganzen Arbeitstag. Hier werden nun die Unterschiede in den Konzepten verschiedener Online-Lernformen deutlich. Reine Online-Selbstlernprogramme, die bei freier Zeiteinteilung durchgearbeitet werden können (wie früher in Fernlehrgängen üblich) erfüllen den zeitlichen Nachweis nicht so, wie es ein Online-Seminar kann: bei diesem findet ein Online-Kurs in Echtzeit statt, Interaktionen mit Lehrenden und anderen Teilnehmenden sind über eine classroom software realisiert, eine Teilnahme über eine definierte Seminardauer kann seriös bescheinigt werden. Ein wesentlicher Unterschied zum traditionellen Präsenzseminar: die Beteiligten sind nicht mehr im gleichen Gebäude, sondern in einem digitalen Seminarraum verbunden.

Digitale Lernformen sind längst Realität in der Bildungslandschaft und haben eine eigene Infrastruktur entwickelt mit eigenen Geschäftsmodellen und Suchplattformen. Die Volkshochschulen arbeiten in ihrer verbandseigenen VHS Cloud. Ob auch der Bildungsurlaub sich dieser Lernform öffnet, hängt im Kern davon ab, ob die Bundesländer digitale Seminare künftig anerkennen. Eine interessante Frage ist, ob es dafür überhaupt Gesetzesänderungen bedarf. Die konsequente Nichterwähnung von Online-Seminaren in den Gesetzestexten könnte den Schluss zulassen, dass sie nicht explizit ausgeschlossen sind – dann wäre lediglich Inhalt und Dauer ein Anerkennungskriterium, das sich auf Online-Seminar durchaus beziehen ließe. Ob die Anerkennungsbehörden das ähnlich sehen werden, bleibt bis zum Bescheid der ersten Online-Anerkennungs-Anträge offen. Dass die Corona-Krise Bewegung in die Diskussion bringt, lässt sich daran ablesen, dass Thüringen und Niedersachsen keine Probleme darin sehen, bereits anerkannte Seminare begrenzt bis zum 19 April online durchführen zu lassen.

Auf einem anderen Blatt steht, ob Arbeitnehmer*innen 30 Wochenstunden dauernde Online-Seminar am heimischen Notebook einem traditionellen Präsenz-Seminar vorziehen werden.

P.S.

Die Landesregierung von NRW hat einen Gesetzesentwurf zu Covid vorgelegt, das Online-Bildungsurlaube bis Ende 2020 erlaubt, „sofern die Angebote nachweislich einen entsprechenden Zeitrahmen umfassen.“ Das Gesetz soll in den Osterferien ins Parlament – und wäre dann die erste gesetzliche Regelung für reine Online-BUs bundesweit.

P.P.S

Am 14.4.2020 hat das NRW-Parlament das sog. COVID-Bewältigungsgesetz verabschiedet – incl. der Erweiterung auf Online-Bildungsurlaube. Damit gibt es die erste gesetzliche Regelung für Online-BUs, allerdings beschrämkt auf das Jahr 2020. Ob dies zu einer Dauerregelung wird, bleibt allerdings anzuwarten.

P.P.P.S  vom 15.4.2021

Sachsen-Anhalt genehmigt übrigens Online-Bildungsurlaube auf Antrag. Denn: Im Gesetz sind Online-Formate sind nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wurden Einzelanfragen von Veranstaltern, die es dazu gab, positiv beschieden. Gemeint sind allerdings Live-Online-Seminare, nicht Selbstlern-Konserven. Bildungsträger müssen sicher stellen, dass die Teilnehmer*innen auch wirklich an der Veranstaltung teilnehmen.

Niedersachsen und NRW haben übrigens die Genehmigung für Online-Seminare bis Ende 2021 verlängert, Hamburg hat sich angeschlossen.

Politische Bildung – in Bremen ab sofort knowhow-orientiert?

Bremen hat ein novelliertes Bildungsurlaubsgesetz – das ab sofort Bildungszeitgesetz heißt.
Die bedeutsameren Änderungen verbergen sich in der ebenfalls novellierten Verordnung.
Die bisherige Beschränkung von Auslands-Bildungsurlauben auf Sprachreisen und bestimmte politische Themen entfällt, so sind z.B. die beliebten ökologischen und politischen Vor-Ort-Seminare nun auch in Bremen möglich.
Die zweite wesentliche Neuerung: Seminare müssen künftig „kompetenzorientiert“ sein. Die Kompetenzorientierung muss in den Stundenplänen und Curricula konkretisiert werden.
Das erscheint für die berufliche Bildung unproblematisch, bereitet Planer*innen aus der politischen Bildung allerdings Kopfzerbrechen: Erkenntnisgewinne, das Verstehen politischer Zusammenhänge und Mechanismen, die Überprüfung persönlicher Beurteilungen, die wachsende Bereitschaft zum Engagement sind typische Ziele politischer Bildungsarbeit – und mit dem eher funktionalen Kompetenz-Begriff aus der beruflichen Bildung kaum angemessen zu beschreiben. Ob und wie es gelingt, die neuen Anforderungen der Bremer Verordnung auf die Lernziele und Curricula der Seminare politische Bildung anzuwenden, ohne ihren eigentlichen Charakter aufzugeben, wird noch eine spannende Aufgabe für Kursbeschreibungs-Lyriker in den politischen Weiterbildungseinrichtungen.
Einziger Trost: Die nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungsträger haben eine zweijährige Übergangsfrist, die Bildungszeitangebote kompetenzorientiert auszurichten. Die nicht anerkannten oder auswärtigen Veranstaltungsanbieter müssen ihre Einzelveranstaltungen ab sofort nach dem neuen Bildungszeitgesetz von der Bremer Weiterbildungsbehörde anerkennen lassen.

Saarland – mehr Bildungsurlaub, mehr Kopfrechnen

Das Saarländische Bildungsurlaubsgesetz ist – aus Arbeitnehmersicht – verbessert worden: Ehrenamtsschulungen sind nun, wie in vielen anderen Ländern auch, möglich, vor allem aber gibt es rein rechnerisch einen Tag mehr pro Jahr.
Die bisherige Regelung, bis zu 6 Tagen BU pro Jahr, wurden zur Hälfte mit Freistellung und zur anderen Hälfte in der Freizeit bestritten, de facto gab es also nur drei Tage echten Bildungsurlaub.
Ab sofort gibt es für die ersten beiden Tage eine Freistellung ohne Eigenanteil, erst ab dem dritten Tag muss die Hälfte der Seminarzeit aus der Freizeit beigesteuert werden. Der maximale Freistellungsanspruch beträgt nun also 2 + 4 X 0,5 = 4 Tage. Ein Tag mehr als bisher, gleichwohl nichts für Menschen mit Dyskalkulie.

Thüringen: Anerkennungsanträge können jetzt gestellt werden

Nachdem der Bildungsfreistellungsanspruch in Thüringen nun grundsätzlich seit Jahresbeginn besteht, suchen Interessierte bisher noch vergeblich nach anerkannten Veranstaltungen.

Grund: Das Verfahren für die Anerkennung ist erst im Dezember endgültig festgelegt worden.

Mittlerweile gibt es eine informative und gut verständliche Informationsseite des Thüringer Bildungsministeriums, die auch die für Veranstalter wichtigen Fragen nach der Anerkennung ihrer Veranstaltungen klärt.

Die schlechte Nachricht vorweg: das Verfahren ist nicht mit dem alten einheitlichen Erhebungsbogen kompatibel, ein neues Formular (pdf) muss verwendet werden und erhöht den Verwaltungsaufwand weiter.

Wirklich erfreulich dagegen: die Seminar-Anerkennung bleibt unbegrenzt gültig.

Die Gebührenordnung ist noch nicht veröffentlicht, es wird sich im Rahmen von 30 bis 150 € bewegen, wie man aus dem Ministerium hört.

Anerkennungen werden – wegen des noch nicht konstituierten Beirats – wohl nicht vor Ende März ausgesprochen.

Alle Infos zum Antragsverfahren incl. Link zum Formular:

http://www.bildungsurlaub.de/infos_anerkennung-von-bildungsurlaub_70.html

30 Jahre AWbG in NRW – Fachtagung des DGB-Bildungswerks

Das DGB-Bildungswerk NRW nimmt das 30jähige Bestehen des AWbG und die Erweiterung des Bildungsurlaubs auf Auszubildende zum Anlass einer Tagung:

Bildungsurlaub: 5 Tage, die den Kopf verändern – Ursprung, Gegenwart und Zukunft

Die kostenlose Tagung lädt „die Akteure und Multiplikatoren in der Bildungsarbeit ein, sich gemeinsam den Fragestellungen und Ideen, zum Werdegang, zu den erforderlichen Rahmenbedingungen, zum Stellenwert, sowie den Entwicklungsmöglichkeiten und -chancen des Bildungsurlaubs, zu stellen.“ (Zitat: Einladungstext des DGB-Bildungswerks NRW)
Termin: 30. September 2015
Ort: Düsseldorf, tanzhaus nrw
Ausführliche Informationen zum Programm sowie Anmeldeformular:
http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/nc/seminare/seminareinkooperationmitgewerkschaften/dgb/157532-in-duesseldorf/

Bildungszeit in Baden-Württemberg – die Anerkennung von Bildungseinrichtungen startet

Alles wird gut: Das für die Bildungszeit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe nimmt ab sofort Anträge von Veranstaltern auf Anerkennung nach dem Baden-Wüttembergischen Bildungszeitgesetz entgegen.

Eine „Queranerkennung“, wie von manchen gehofft, gibt es nicht. In anderen Ländern bereits anerkannte Veranstalter müssen sich auch für Baden-Württemberg anerkennen lassen, wenn sie Bildungszeit-fähige Seminare anbieten wollen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat eine Webseite zum Thema online gestellt: www.Bildungszeitgesetz.de mit Informationen für Bildungsinteressierte und Veranstalter.

 

Tagung „Bildungsurlaub in NRW“ – Licht am Ende des Tunnels

Am 28.3.14 fand in Dortmund zum fünften Mal die Fachtagung „Bildungsurlaub in NRW“ statt.

NRW als größtes Bundesland mit Bildungsfreistellung ist immer ein interessantes Barometer für Entwicklungen – und tatsächlich tut sich etwas – nicht nur in NRW.

Hier die wichtigsten Statements:

Der Leiter der VHS Dortmund, Heinz Bünger, begrüßte rund 120 Pädagog/innen und andere Fachleute aus Bildungseinrichtungen mit der Nachricht, dass die VHS Dortmund ihr Bildungsurlaubs-Angebot in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut habe – und die Nachfrage wachse.

Heike Maschner, Referatsleiterin im Bildungsministerium des Landes NRW betonte die Zustimmung der Politik zum Bildungsurlaub in NRW und wies auf Überlegungen hin, ob künftig auch Auszubildende in den Genuss der Bildungsfreistellung kommen können  – wie in einigen anderen Bundesländern bereits Praxis.

Wie stark sich in der Praxis die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs versachlicht hat, belegte Norbert Reichling mit einem Blick in die Kindertage des Bildungsurlaubs in den 80er Jahren, als gerade in NRW eine Lawine von Prozessen um den Bildungsurlaub die Arbeitsgerichte beschäftigte. Heute ist Bildungsfreistellung längst kein Aufreger mehr, sondern wird sogar als wirkungsvolles Instrument lebenslangen Lernens gesehen, das Antworten auf Fragen wie Fachkräftemangel und Qualifikationserhalt bei längerer Lebensarbeitszeit bieten kann.

Neben der berufsbezogenen Bildung ist die Politische Bildung über die Jahre mit 15% Anteil die zweite Säule im Bildungsurlaubsangebot, wie Bernhard Eul-Gombert in seiner Auswertung von 50.000 Seminaren von 1997 bis heute herausfand. Nach 10 Jahren eher gleichbleibenden Seminarvolumens ist die eigentliche Überraschung das dynamische Wachstum des Kurs-Angebots seit 2010 um 20% in NRW, das mit einem ebenso großen Wachstum bei der Nachfrage ( an NRW-Angeboten) über die Plattform Bildungsurlaub.de korrespondiert.

Deutlich verändert hat sich das Marketing der Bildungseinrichtungen in den letzten Jahren: immer mehr Bildungsurlaube werden länderübergreifend geplant und beworben – auch wenn der Verwaltungsaufwand für die in jedem Bundesland abweichende Regelung Antragstellung erheblich ist.

Das zunehmende mediale Interesse am Bildungsurlaub in Print- wie Online-Medien hat diese Aufwärts-Entwicklung sicher gestützt. Inwieweit die Nachfrage und das Angebot nur dem kompakten Seminarformat und den Inhalten galt oder auch Bildungsfreistellung in Anspruch genommen wurde, lässt sich für NRW nicht sagen – es gibt keine offizielle Teilnehmerstatistik.

Die von Dr. Klaus Brülls geleitete Podiumsdiskussion leuchtete die Firmen-Perspektive aus: bis in kleine und mittlere Unternehmen hinein hat sich der Blick auf den Bildungsurlaub versachlicht, wird im besten Fall sogar als sinnvolles Instrument gesehen, das positiv begleitet wird.

Die rege Teilnahme an den Workshops belegte das Interesse der Planer/innen an neuen Impulsen für die eigene Arbeit. Workshop-Themen: Informationen zur praktischen Planung von AWbG-Seminaren, Strategien für die Bildungsurlaubs-Anerkennung in anderen Bundesländern und Marketingstrategien für den Bildungsurlaub.

Materialien stehen online unter http://www.bildungsurlaub.de/tagung2014

Bildungsurlaub überspringt Ländergrenzen

Veranstalter von Bildungsurlaub lassen ihre Seminare zunehmend in immer mehr Bundesländern anerkennen – und die mobilen Teilnehmer-/innen ziehen mit: sie entscheiden sich immer häufiger für Veranstaltungen außerhalb des eigenen Bundeslandes.

Diese Entwicklung zur De-Regionalisierung beschrieb Bernhard Eul-Gombert anlässlich einer Tagung zum Bildungsurlaub in NRW im März 2014: er hatte knapp 10.000 Bildungsurlaube von NRW-Veranstaltern aus den letzten 3 Jahren auf die Anerkennung in anderen Bundesländern hin untersucht und festgestellt, dass die Zahl der Anerkennungen in diesem kurzen Zeitraum um rund 80% gestiegen ist: während 2010 jedes Seminar durchschnittlich 1,4 Länderanerkennungen (zusätzlich zum eigenen Bundesland, hier NRW) besaß, waren dies 2013 bereits 2,5 – der Trend hält weiter an.) Umgekehrt lassen sich mehr Veranstalter deutschlandweit in NRW anerkennen.

Der Nutzen für Veranstalter liegt auf der Hand: die Zahl der potenziellen Teilnehmer/-innen wächst dramatisch mit dem größeren Einzugsgebiet – ein unschlagbares Marketing-Argument. Auch für Bildungsurlaubs-Suchende ist es eine gute Entwicklung: die Auswahl an Seminaren steigt und damit die Chance auf genau das richtige Kursangebot. Häufig ist die Passgenauigkeit von Inhalt und Termin heute wichtiger als die Nähe zum Wohnort. Spezialisten-Themen finden nur bei überregionalem Einzugskreis ausreichend Teilnehmende. Mit der Anzahl der Angebote steigt so auch die Attraktivität des Bildungsurlaubs allgemein.

Die Entwicklung erklärt Eul-Gombert auch mit der in den letzten Jahren entstandenen Transparenz auf dem Bildungsmarkt: Bildungsdatenbanken wie die Bildungsurlaub.de erlauben eine länderübergreifende Recherche, welche Seminare wo anerkannt sind. Das nutzen immer mehr Veranstalter: die Zahl der dort veröffentlichten Seminare, wie auch die Besucherzahlen steigen kontinuierlich.

Für Veranstalter hat die Entwicklung aber auch Schattenseiten: der Verwaltungsaufwand für die Anerkennung in jedem einzelnen Bundesland ist erheblich und setzt Knowhow voraus: die Anerkennungsvoraussetzungen der einzelnen Länder weichen voneinander ab, teilweise sind die Anerkennungen auch gebührenpflichtig. Viele Veranstalter wählen darum die für sie nützlichsten Länder aus. Besonders beliebt: die Nachbarländer, sowie die Stadtstaaten. Bemerkenswert ist eine Initiative des Saarlandes: in anderen Ländern bereits anerkannte Bildungsurlaube gelten hier automatisch auch als anerkannt.

 

Neuer Fach-Blog zum Bildungsurlaub

An dieser Stelle erscheinen künftig – in loser Folge, wie es so schön heißt – Beiträge rund um den Bildungsurlaub in Deutschland.

Er richtet sich an Planerinnen und Planer und Fachleute allgemein, die am Thema arbeiten.

Inhaltliche wie organisatorische Fragen, Themen wie Marketing, Neues zum Stand der politischen Diskussion, aber auch Kundenbedürfnisse und neue Trends werden hier Raum haben.

Die Idee dazu entstand nach einer Tagung zum Bildungsurlaub in NRW, die zwei Dinge deutlich werden ließ: ein wachsendes Interesse am Thema – sowohl bei Teilnehmenden als auch bei Planenden, vor allem aber auch ein großes Bedürfnis nach Austausch und Diskussion unter den Planer/-innen und anderen Expert/-innen.

Darum gibt es ab heute den Bildungsurlaub-Fach-Blog.

Interessiert? Einfach abonnieren: www.bildungsurlaub.de/blog/feed

Ihre Kommentare sind willkommen, für Gastbeiträge nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit mir auf: [email protected]

Ihr

Bernhard Eul-Gombert