Linke fordert Gesetzesänderung in Sachsen-Anhalt

Die Fraktion „Die Linke“ im Landtag von Sachsen-Anhalt hat soeben eine Erweiterung des Rechts auf Bildungsfreistellung beantragt: In ihrem Gesetzentwurf vom 18.1.2019  heißt es, dass die bisherige Begrenzung auf berufsbezogene Themen die Inanspruchnahme unnötig  reduziere  und außerdem nicht im Landesinteresse liege. Darum müssten die anerkannten Inhalte ergänzt werden um gesellschaftspolitische Bildung, kulturelle Bildung sowie die Qualifizierung für Teilhabe  und Ehrenamt.

Zum Entwurfstext

Bildungsurlaub in Hessen: neue Möglichkeiten

Das Hessische Bildungsurlaubs-Gesetz wurde im Dezember 2017 geändert, und zwar mit dem Ziel, die Nutzung zu intensivieren: Kleinbetriebe mit 20 oder weniger Beschäftigten können zukünftig einen Lohnkostenzuschuss von bis 50 Prozent der jeweiligen Lohnkosten erhalten. Eine Experimentierklausel  der neuen Gesetzesfassung wird es erlauben, internetbasierte Lehr- und Lernmethoden im Bildungsurlaub einzusetzen.

Der DGB lobte diesen schwarz-grünen Vorstoß; Unternehmerverbände kritisierten  (wie schon immer) die freie Themenwahl der Bildungswilligen. Das veränderte Gesetz ist am 1.1.2018 in Kraft getreten.

 

Politische Bildung – in Bremen ab sofort knowhow-orientiert?

Bremen hat ein novelliertes Bildungsurlaubsgesetz – das ab sofort Bildungszeitgesetz heißt.
Die bedeutsameren Änderungen verbergen sich in der ebenfalls novellierten Verordnung.
Die bisherige Beschränkung von Auslands-Bildungsurlauben auf Sprachreisen und bestimmte politische Themen entfällt, so sind z.B. die beliebten ökologischen und politischen Vor-Ort-Seminare nun auch in Bremen möglich.
Die zweite wesentliche Neuerung: Seminare müssen künftig „kompetenzorientiert“ sein. Die Kompetenzorientierung muss in den Stundenplänen und Curricula konkretisiert werden.
Das erscheint für die berufliche Bildung unproblematisch, bereitet Planer*innen aus der politischen Bildung allerdings Kopfzerbrechen: Erkenntnisgewinne, das Verstehen politischer Zusammenhänge und Mechanismen, die Überprüfung persönlicher Beurteilungen, die wachsende Bereitschaft zum Engagement sind typische Ziele politischer Bildungsarbeit – und mit dem eher funktionalen Kompetenz-Begriff aus der beruflichen Bildung kaum angemessen zu beschreiben. Ob und wie es gelingt, die neuen Anforderungen der Bremer Verordnung auf die Lernziele und Curricula der Seminare politische Bildung anzuwenden, ohne ihren eigentlichen Charakter aufzugeben, wird noch eine spannende Aufgabe für Kursbeschreibungs-Lyriker in den politischen Weiterbildungseinrichtungen.
Einziger Trost: Die nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungsträger haben eine zweijährige Übergangsfrist, die Bildungszeitangebote kompetenzorientiert auszurichten. Die nicht anerkannten oder auswärtigen Veranstaltungsanbieter müssen ihre Einzelveranstaltungen ab sofort nach dem neuen Bildungszeitgesetz von der Bremer Weiterbildungsbehörde anerkennen lassen.

„Politische Weiterbildung“ im Streit

Der Begriff der „politischen Weiterbildung“ im Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ist weit auszulegen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg im August 2017 klargestellt. In der Berufungsverhandlung ging es um ein Seminar der IG Metall.
Das Gericht bezieht sich dabei auf einen Passus einer UNO-Vereinbarung. Unter dem Begriff der „politischen Bildung“ sei nicht nur reine Staatsbürgerkunde zu verstehen.
Mehr zu diesem Vorgang hier.

 

Dynamik à la Thüringen

Die Bildungsadministration in Thüringen zeigt sich bis heute überrascht und überfordert, dass am 1. Januar 2016 vollkommen überraschend (und erst im Sommer 2015 beschlossen!) ein Bildungsfreistellungsgesetz in Kraft getreten ist: Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes konnte noch kein Beschäftigter die bezahlte Freistellung nutzen, weil die entsprechende Verordnung für die Antragsverfahren fehlt! 100 Anbieter stehen in den Startblöcken, jedoch wird sich wohl vor dem Herbst  praktisch nichts mehr tun…

Inzwischen gibt es, mit 8monatiger Verspätung, eine Verordnung und die Zulassung der ersten 481 Angebote – 2/3 davon mit Arbeitsweltbezug, 1/3 gesellschaftspolitische Bildung.

Saarland – mehr Bildungsurlaub, mehr Kopfrechnen

Das Saarländische Bildungsurlaubsgesetz ist – aus Arbeitnehmersicht – verbessert worden: Ehrenamtsschulungen sind nun, wie in vielen anderen Ländern auch, möglich, vor allem aber gibt es rein rechnerisch einen Tag mehr pro Jahr.
Die bisherige Regelung, bis zu 6 Tagen BU pro Jahr, wurden zur Hälfte mit Freistellung und zur anderen Hälfte in der Freizeit bestritten, de facto gab es also nur drei Tage echten Bildungsurlaub.
Ab sofort gibt es für die ersten beiden Tage eine Freistellung ohne Eigenanteil, erst ab dem dritten Tag muss die Hälfte der Seminarzeit aus der Freizeit beigesteuert werden. Der maximale Freistellungsanspruch beträgt nun also 2 + 4 X 0,5 = 4 Tage. Ein Tag mehr als bisher, gleichwohl nichts für Menschen mit Dyskalkulie.

Ein bisschen Empirie aus den Bundesländern

Es gibt ja noch Bundesländer, die einigermaßen kontinuierlich über die länderspezifischen Erfahrungen mit Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung berichten. So haben Niedersachen und Rheinland-Pfalz 2015 erneut Berichte vorgelegt, die durchaus von allgemeinem Interesse sind.

Der „Elfte Bericht“ aus Rheinland-Pfalz (über die Daten 2013/2014) zeigt (mit 845 Institutionen) eine stabile Anbieter-Landschaft. Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Bildung machen 16 % der Anerkennungen aus, 84 % dienen der beruflichen Weiterbildung, 2% der Verbindung beider Bereiche. Die Quote der Inanspruchnahme beträgt (wie im Berichtszeitraum davor) 2 %, bei den Auszubildenden, deren Recht 2013 eingeführt wurde, 1,2 %. In der beruflichen Bildung gibt es einen Trend zu längeren Veranstaltungen, 42 % aller Veranstaltungen dauern länger als fünf Tage. Und bemerkenswerterweise haben Intervallveranstaltungen mit 30 % einen immer größeren Stellenwert erlangt. Arbeitnehmer unter 40 Jahren werden überdurchschnittlich gut erreicht, Frauen eher unterdurchschnittlich. Top-Themenbereiche der beruflichen Bildung sind Fremdsprachen und Kaufmännisches, in der politischen Bildung „Gesellschaft“ und „Deutschland“.

Aus Niedersachsen wird über die vier Jahre 2009-2013 berichtet: Der Anteil beruflicher Weiterbildung – lange Jahre bei ca. 50% – lag 2013 bei 58 %, die politische Bildung zeigte sich mit Anteilen zwischen 17 und 20 % stabil. 52 % der Teilnehmenden haben an Angeboten der anerkannten niedersächsischen Weiterbildungseinrichtungen teilgenommen. Die Inanspruchnahme des Rechts auf Freistellung konnte leicht gesteigert werden – von 1,25 auf 1,48 %; andere Berechnungsweisen, unter Berücksichtigung der betrieblichen Grenzen und der real beanspruchten Tage, kommen auf eine Quote um 3 %. Teilnehmende aus dem Öffentlichen Dienst sind deutlich rarer geworden, Kleinbetriebe konnte besser erreicht werden.

 

Argumente für den Bildungsurlaub

robak-BU-coverAuf die verdienstvolle Bremer Studie zu den Entwicklungschancen des Bildungsurlaubs und die daraus folgenden bildungspolitischen Empfehlungen wurde hier schon einmal hingewiesen (im Juni 2014). Inzwischen ist für die, die es genauer wissen wollen, auch die Gesamtstudie greifbar:

Steffi Robak/Horst Rippien/Lena Heidemann/Claudia Pohlmann (Hrsg.):

Bildungsurlaub – Planung, Programm und Partizipation. Eine Studie in Perspektivverschränkung – Frankfurt/Main 2015, Peter Lang-Verlag, 437 Seiten

Basis dieser mehrdimensionalen Studie sind Experteninterviews, statistische Analyse, Programmanalysen, Gruppendiskussionen und Teilnehmenden-Interviews. Neben den empirischen Befunden, von denen einige auch spezifisch für den kleinen Stadtstaat sein mögen, gibt es eine Reihe von Hinweisen und Argumenten, die für die allgemeine Debatte um Bildungsfreistellung relevant sein könnten – zum Beispiel:

  • Bildungsurlaub senkt die soziale Selektivität des Weiterbildungszugangs erkennbar ab: An solchen Seminaren partizipieren mehr Ältere, mehr Arbeiter und Angestellte, mehr Arbeitnehmer mit niedrigen Bildungsabschlüssen und aus der Industrie als an anderen Angeboten.
  • Biografisch bedeutsame Suchbewegungen im Übergang zwischen Politischem, Beruflichem und Privatem bleiben in diesem Format möglich und sind gesellschaftspolitisch erwünscht.
  • In den Bildungsurlauben der beruflichen Weiterbildung (mit einem starken Anteil von 39%) geht der Trend zur stärkeren Spezialisierung.
  • Die Informationslage zum Bildungsurlaub ist auch bei den Betriebsräten recht schlecht, so dass sie ihrer möglichen „Türöffner“-Funktion für eine Inanspruchnahme dieses Rechts mehrheitlich kaum gerecht werden.
  • Die Nutzer/innen surfen souverän zwischen den professionellen Anbietern – zwischen diesen haben sich offenbar Verweis- und Kooperationsstrukturen entwickelt haben, die ein trägerungebundenes Weiterlernen und „Anschlusslernen“ ermöglichen.

Thüringen: Anerkennungsanträge können jetzt gestellt werden

Nachdem der Bildungsfreistellungsanspruch in Thüringen nun grundsätzlich seit Jahresbeginn besteht, suchen Interessierte bisher noch vergeblich nach anerkannten Veranstaltungen.

Grund: Das Verfahren für die Anerkennung ist erst im Dezember endgültig festgelegt worden.

Mittlerweile gibt es eine informative und gut verständliche Informationsseite des Thüringer Bildungsministeriums, die auch die für Veranstalter wichtigen Fragen nach der Anerkennung ihrer Veranstaltungen klärt.

Die schlechte Nachricht vorweg: das Verfahren ist nicht mit dem alten einheitlichen Erhebungsbogen kompatibel, ein neues Formular (pdf) muss verwendet werden und erhöht den Verwaltungsaufwand weiter.

Wirklich erfreulich dagegen: die Seminar-Anerkennung bleibt unbegrenzt gültig.

Die Gebührenordnung ist noch nicht veröffentlicht, es wird sich im Rahmen von 30 bis 150 € bewegen, wie man aus dem Ministerium hört.

Anerkennungen werden – wegen des noch nicht konstituierten Beirats – wohl nicht vor Ende März ausgesprochen.

Alle Infos zum Antragsverfahren incl. Link zum Formular:

http://www.bildungsurlaub.de/infos_anerkennung-von-bildungsurlaub_70.html

Eine Kampagne für den Bildungsurlaub!

Leider tun ja die Bildungs- und Kultusministerien der Bundesländer in den letzten Jahren nicht viel für die öffentliche Wahrnehmung der Bildungsfreistellung, es sei denn, „ihr“ jeweiliges Gesetz ist neu. In die entstandene Lücke springt nun unter dem Motto „HINTERHER IST MAN IMMER KLÜGER“  eine Kampagne des DGB-Bildungswerks – beginnend mit einer schönen und informativen Website www.bildungsurlaub-machen.de bzw. www.bildungszeit-nehmen.de (letztere Adresse für die Interessierten mit baden-württembergischen Hintergrund). „10 gute Gründe“, „Verbreitete Irrtümer über den BU“, eine Online-Broschüre und ein animiertes Video eignen sich sehr gut als Argumentationshilfen. (Da verzeihe ich doch den Kolleg/innen glatt, dass sie den Eindruck erwecken, es gebe ausschließlich gewerkschaftliche Anbieter…)