Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsurlaub kränkelt

Trotz einer staatlichen Subventionierung der Bildungsfreistellung will der Bildungsurlaub im Bundesland MeckPomm nicht auf die Füße kommen: Die eingeplanten Haushaltsmittel zur Entlastung von Arbeitgebern blieben 2014 zu mehr als 50% ungenutzt!

Eine Gesamtzahl der Freigestellten hat die Landesregierung trotz entsprechender Bitte einer Kleinen Anfrage nicht errechnen lassen.  Anträge auf Lohnkosten-Erstattung gab es 2013 insgesamt 891 (und 391 Zahlungen), im Jahr 2014 waren es 723 Anträge und 313 Zahlungen.

Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 war eine feste Quote (2 Drittel) dieser Zuschüsse für politische  und Ehrenamtsbildung  reserviert worden, um diese Themenbereiche zu stärken. Doch die Nutzungszahlen gingen weiter bergab – im letzten Jahr wurde der Zuschuss für lediglich 41 Teilnahmen an politischer Weiterbildung  ausgezahlt! Die Grünen fordern nun eine weitere Änderung mit dem Ziel, auch die Kursgebühren zu bezuschussen. Außerdem müsse endlich ein attraktives Bildungsangebot für ehrenamtlich Aktive aufgebaut werden.

(nach: Schweriner Volkszeitung, 9.9.2015 und
Landtags-Drucksache 6/3851))

30 Jahre AWbG in NRW – Fachtagung des DGB-Bildungswerks

Das DGB-Bildungswerk NRW nimmt das 30jähige Bestehen des AWbG und die Erweiterung des Bildungsurlaubs auf Auszubildende zum Anlass einer Tagung:

Bildungsurlaub: 5 Tage, die den Kopf verändern – Ursprung, Gegenwart und Zukunft

Die kostenlose Tagung lädt „die Akteure und Multiplikatoren in der Bildungsarbeit ein, sich gemeinsam den Fragestellungen und Ideen, zum Werdegang, zu den erforderlichen Rahmenbedingungen, zum Stellenwert, sowie den Entwicklungsmöglichkeiten und -chancen des Bildungsurlaubs, zu stellen.“ (Zitat: Einladungstext des DGB-Bildungswerks NRW)
Termin: 30. September 2015
Ort: Düsseldorf, tanzhaus nrw
Ausführliche Informationen zum Programm sowie Anmeldeformular:
http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/nc/seminare/seminareinkooperationmitgewerkschaften/dgb/157532-in-duesseldorf/

Thüringen: Gesetz verabschiedet, Praxis ab 2016

Der thüringische Landtag bzw. seine rot-rot-grüne Regierungs-Mehrheit  hat am 9. Juli das Bildungsfreistellungs-Gesetz verabschiedet – gegen heftige Einwände aus Wirtschaft und Opposition, die die Regelung weiterhin für wirtschaftsfeindlich und entbehrlich halten.

Offenbar wurden in letzter Minute noch Änderungen vorgenommen – z.B. eine Einzelanerkennung jeder Bildungsveranstaltung vorgesehen. (Das ist nun wirklich unnötige Bildungsbürokratie – die anderen Bundesländer haben gute Erfahrungen mit einer „Trägeranerkennung“!) Die letzte und in Kraft gesetzte Gesetzesfassung ist hier veröffentlicht.

Bildungszeit in Baden-Württemberg – die Anerkennung von Bildungseinrichtungen startet

Alles wird gut: Das für die Bildungszeit zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe nimmt ab sofort Anträge von Veranstaltern auf Anerkennung nach dem Baden-Wüttembergischen Bildungszeitgesetz entgegen.

Eine „Queranerkennung“, wie von manchen gehofft, gibt es nicht. In anderen Ländern bereits anerkannte Veranstalter müssen sich auch für Baden-Württemberg anerkennen lassen, wenn sie Bildungszeit-fähige Seminare anbieten wollen.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat eine Webseite zum Thema online gestellt: www.Bildungszeitgesetz.de mit Informationen für Bildungsinteressierte und Veranstalter.

 

Entwurf für Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Soeben hat der Landtag Thüringen den angekündigten Gesetzentwurf zur Bildungsfreistellung veröffentlicht. Fünf Tage Freistellung für politische, berufliche und ehrenamtsbezogene Bildung, „Überlastungsschutz“ für Arbeitgeber, die Anerkennung von qualitätstestierten Trägern (statt einzelner Veranstaltungen) sind die wichtigsten Merkmale des Vorgeschlagenen. Manche Details (etwa zu den anerkannten Gütesiegeln und zur Ehrenamtsbildung) sollen per Rechtsverordnung geregelt werden. Eine Verabschiedung im Sommer 2015 und ein Inkrafttreten am 1. Januar 2016 sind geplant.

thür-BFG

Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist hier dokumentiert.

Baden-Württemberg kann jetzt auch Bildungsurlaub

Nun sind es 13 Bundesländer mit dem Recht auf Bildungsurlaub: Am 11. März 2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg ein „Bildungszeitgesetz“ beschlossen, das in seinen Grundzügen den Standards entspricht, die auch in den anderen Bundesländern mit Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gelten: bis zu fünf Tage bezahlte Freistellung, möglich sind Themen aus der politischen und beruflichen Bildung sowie die Qualifizierung für Ehrenämter, Kleinbetriebe erfahren speziellen Schutz. Die Regelung soll im Juli in Kraft treten.

Rätselhafterweise dokumentiert die Website des Landtags bisher weder den Beschluss noch den Gesetztestext.

Nachtrag 16.3.: Inzwischen doch im Netz! und zwar unter dieser Adresse.

 

Gesetzes-Vorbereitungen in Thüringen

Die Thüringer Landesregierung hat am 3. März 2015 – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – einen Gesetzentwurf zum Bildungsurlaub beschlossen und wird diesen in Kürze in den Landtag einbringen. Der Text ist noch nicht veröffentlicht – die geplanten Regelungen bewegen sich im Rahmen des auch anderswo Üblichen: fünf Tage Bildungsfreistellung für politische, berufliche oder ehrenamtsbezogene Bildung, Schutzklauseln für Kleinbetriebe, Anrechenbarkeit betrieblicher Bildungsmaßnahmen…

Erste kritische Anmerkungen kommen aus CDU-Opposition und Wirtschaft wegen angeblicher „Wirtschaftsfeindlichkeit“, aber auch von den Gewerkschaften wegen zu viel Rücksichtnahme auf betriebliche Interessen.

NRW: Bildungsurlaub für Azubis beschlossen

Am 3. Dezember 2014 hat der nordrhein-westfälische Landtag die geplante Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes NRW  wie absehbar beschlossen: Damit gibt es nun ein Recht auf Bildungsfreistellung für Auszubildende, und zwar auf fünf Arbeitstage für politische Bildung in den ersten beiden Dritteln der Ausbildungszeit.

Vergleichbare Seminare der Arbeitgeber (die in diesem Themenspektrum kaum zu erwarten sind) können auf diesen Anspruch angerechnet werden. Die Regelung ist nach Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW  (Nr. 40/2014 vom 9. Dezember) am 10. Dezember 2014  in Kraft getreten.

Bildungszeit-Gesetzentwurf in Baden-Württemberg

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat im November 2014 den lange – seit 2011 – angekündigten Gesetzentwurf über eine Bildungsfreistellung – hier „Bildungszeit“ genannt – ins Parlament eingebracht. Nach dem ersten Eindruck orientiert sich der Entwurf  in der inhaltlichen und Verfahrensregeln stark an den Gesetzen anderer Bundesländer; die Anerkennung von qualitätstestierten Trägern (statt einzelner Seminare) soll bürokratischen Aufwand vermeiden. Berufliche Bildung steht im Vordergrund der öffentlichen Argumente. Kleinbetriebe-Schutzklauseln u.ä. unterstreichen den Vorsatz, den Arbeitgebern wenig Belastung aufzuerlegen. Doch auch politische Bildung bildungszeitgesetz-BaWüund Qualifizierung für Ehrenämter sind eingeschlossen in die möglichen Inhalte.

Der Volkshochschul-Verband des Landes forderte bereits, die allgemeine Bildung zukünftig mit aufzunehmen – „insbesondere psychologische und soziale Schlüsselqualifikationen, der Kreativ- und der Entspannungsbereich. Denn zum einen ist es mit der Abgrenzbarkeit von Allgemeiner und Beruflicher Weiterbildung ja ohnehin nicht weit her und zum anderen ist eine gute Allgemeinbildung erwiesenermaßen die beste Vorbereitung auf noch unbekannte berufliche Herausforderungen“.

Der Entwurf ist hier nachzulesen und herunterzuladen.