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Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen)

Für welche Seminare Bildungsurlaub genommen werden kann, ergibt sich aus
§§ 1, 9 AWbG. Danach gelten nur solche Veranstaltungen als anerkannt, die
der beruflichen und/oder der politischen Weiterbildung dienen. Das Seminar muss von einer anerkannten Einrichtung
durchgeführt werden. Das heißt, Sie sind auf diese Angebote bei Ihrer Auswahl festgelegt. Sie können nicht ein Seminar, das Sie irgendwo gefunden haben, als "Bildungsurlaub" nehmen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:15.05.2009 12:47


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Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen) von Dirk S. (06.05.2009)
 Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (15.05.2009)
  Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen) von Ingo Mielke (08.11.2021)
   Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (08.11.2021)


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