Hallo,
wer wäre im o.g. Fall zuständig. Die Berufsgenossenschaft oder die private Versicherung des Arbeitnehmers? Gelten die gleichen Bedingungen wie bei einem vom Betrieb gezahlten/gebuchten Seminar?
Danke.
Gruss
Heike Rohde
Name:
Heike Rohde
Datum:
19.03.2003 13:28
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Rechtsfrage: Unfall im Bildungsurlaub von Heike Rohde