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Re: Rechtsfrage: Unfall im Bildungsurlaub

Wenn es ein "ordnungsgemäß" genommener und bewilligter BU ist, ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Der Unfall muß möglichst schnell gemeldet werden, mit den notwendigen Angaben, Zeugen.....


Name:Ute Pippert
Datum:19.03.2003 14:22


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Rechtsfrage: Unfall im Bildungsurlaub von Heike Rohde (19.03.2003)
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