Re: Rechtsfrage: Unfall im Bildungsurlaub | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wenn es ein "ordnungsgemäß" genommener und bewilligter BU ist, ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Der Unfall muß möglichst schnell gemeldet werden, mit den notwendigen Angaben, Zeugen..... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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