Re: Kurs würde kurzfristig abgesagt (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Formal hat der Arbeitgeber das Recht auf Prüfung. Wenn der Anbieter sich ändert, kann sich der Arbeitgeber auf dieses Recht berufen. Wenn Sie ihm die Änderung verschweigen, könnte er seine Zusage zurückziehen. Am besten, Sie versuchen das auf dem kleinen Dienstweg zu besprechen, bringen Sie direkt den neuen Ablaufplan mit. Es ist früh im Jahr, und wenn der Arbeitgeber seine Zusage zu dem neuen Kurs verweigert, können Sie problemlos einen neuen Antrag stellen - das nutzt am Ende niemand. Nur: wenn die Zusage abgelehnt wird, machen Sie deutlich, dass Sie einen neuen Antrag stellen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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