Re: Bildungsurlaub bei berufsbegleitendem Studium (Hessen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) besteht die Möglichkeit eine fünftägige Veranstaltung in zwei Blöcken aufzuteilen. Der Beginn des 1. Blocks und das Ende des 2. Blocks muss dann innerhalb von acht Wochen liegen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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