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Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

In NRW gibt es tatsächlich die Einschränkung, dass der Arbeitgeber einen "Mindestnutzen" aus Ihrem Bildungsurlaub auch für das Unternehmen verlangen darf. Der Mindestnutzen ist in der Rechtsprechung sehr niedrig angesetzt - aber eine Klärung vor Gericht ist ja meist nicht, was man anstrebt. Sie können auf jeden Fall versuchen, Ihrem Arbeitgeber diesen Mindestnutzen darzustellen, also, wie er von Ihrer Fortbildung profitiert. Auch die Einschaltung des Betriebsrats kann helfen. Falls das nicht nutzt und Sie nicht den Klageweg beschreiten wollen, ist es empfehlenswert sich unmittelbar einen anderen Bildungsurlaub suchen, um zu signalisieren, dass man den grundsätzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub aufrecht hält. Tipp: Bildungsurlaube aus der politischen Bildung können nicht mit Hinweis auf den Mindestnutzen abgelehnt werden.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:09.07.2020 09:53


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Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von J. Päschke (09.07.2020)
 Re: Bildungsurlaub abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (09.07.2020)


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