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Re: Ablehnung aus betriebl. Gründen (Nordrhein-Westfalen)

Im Gesetz steht nichts von einem nachträglichen Recht des Arbeitgebers, die Bestätigung eines Bildungsurlaubs wieder zurückzunehmen.
Ob sich das aus irgendeinem anderen übergeordneten Rechtszusammenhang schließen lässt, kann letztlich nur ein Rechtsanwalt beurteilen. Eine Kontaktaufnahme zum Betriebs- oder Personalrat kann da helfen. Sie sollten auf jeden Fall auf eine juristische Begründung des Arbeitgebers bestehen. Gut möglich, dass er seinen Anspruch nicht plausibel begründen kann.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:20.10.2020 15:48


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Ablehnung aus betriebl. Gründen (Nordrhein-Westfalen) von D. Helwig (20.10.2020)
 Re: Ablehnung aus betriebl. Gründen (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (20.10.2020)


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