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Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen)

Mein Arbeitgeber verweigert meinen Antrag auf Bildungsurlaub, da nach dessen Ansicht die Mindestanzahl von Beschäftigten nicht erreicht wird. Der Betrieb hat aktuell 10 Beschäftigte.
Jedoch sind zwei Angestellte mit reduzierter Stundenzahl pro Woche (20 bzw. 10 Stunden) dabei.

Wer hat jetzt Recht? Werden Teilzeitangestellt nur anteilig "angerechnet"?


Name:Michael
Datum:03.11.2020 17:48


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Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen) von Michael (03.11.2020)
 Re: Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (04.11.2020)
  Re: Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen) von Axel Röttger (20.01.2021)
   Re: Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (21.01.2021)


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