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Re: Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen)

Im Gesetz ist von einer derartigen Umrechnung von Teilzeit- in Vollzeitkräfte nicht die Rede. Verlangen Sie eine begründete schriftlich Ablehnung Ihres Antrags - die können Sie dann ggf. durch einen Fachanwalt prüfen lassen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:04.11.2020 08:48


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Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen) von Michael (03.11.2020)
 Re: Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (04.11.2020)
  Re: Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen) von Axel Röttger (20.01.2021)
   Re: Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (21.01.2021)


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