Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zunächst: Ein Bildungsurlaub ist möglich, während Sie in Kurzarbeit sind. Ihr Arbeitgeber hat Widerspruchsrechte, die sind aber im AwbG genau beschrieben - also z.B. zwingende betriebliche Gründe. Darum die Empfehlung: Reichen Sie ihren Bildungsurlaub schriftlich beim Arbeitgeber ein - und warten ab, wie er reagiert. Kurzarbeit ist per se jedenfalls kein Ablehnungsgrund | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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