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Teilnahme am BU wegen Corona verweigert (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,
ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe einen Antrag für meine Tätigkeiten passenden Bildungsurlaub gestellt.
Er wurde abgelehnt mit der Begründung: „Aufgrund der derzeitig vorherrschenden Pandemie verweigere ich Ihnen die Freistellung … gem. §5 Abs. 3.“ Weiterhin wird auf eine Verwaltungsmitteilung verwiesen in der steht: „… Dienstreisen, Dienstgänge etc. die mit persönlichen Kontakten zu Außenstehenden verbunden sind, sind auf das derzeit zwingend Erforderliche zu beschränken. Die Einschätzung trifft die jeweilige Führungskraft. Gebuchte Fortbildungen sind, wenn nicht zwingend erforderlich, in Absprache mit der Führungskraft zu stornieren. Nur dringend benötigte Fortbildungen können weiter besucht werden.“
Meine Frage ist nun, ob die Verwaltungsvorschrift auch für BU gilt, denn das Thema passt, und die VHS hat ein sehr gutes Hygienekonzept, welches ich meinem AG vorgelegt habe. Ich würde mit dem Fahrrad fahren und die meisten Kurse mussten im November abgesagt werden, so dass in dem Gebäude auch nicht viel Betrieb sein wird.
Vielen Dank
Gruß Georg


Name:Georg
Datum:13.11.2020 15:54


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Teilnahme am BU wegen Corona verweigert (Nordrhein-Westfalen) von Georg (13.11.2020)
 Re: Teilnahme am BU wegen Corona verweigert (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.11.2020)


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