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Re: Bildungsurlaub 2020 (Nordrhein-Westfalen)

Nicht richtig ;-)
Es gibt einen gestzlichen Anspruch auf Zusammenfassung im Folgejahr - damit können Sie Ihren diesjährigen Anspruch "retten". Bei der Übertragung gibt es - ohne vorherige Ablehnung eines Antrags - tatsächlich keinen gesetzlichen Anspruch, sondern nur eine freundliche Bitte an den Arbeitgeber.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.11.2020 16:04


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Bildungsurlaub 2020 (Nordrhein-Westfalen) von Ralf Panning (10.11.2020)
 Re: Bildungsurlaub 2020 (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (10.11.2020)
  Re: Bildungsurlaub 2020 (Nordrhein-Westfalen) von Ralf Panning (13.11.2020)
   Re: Bildungsurlaub 2020 (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.11.2020)
    Re: Bildungsurlaub 2020 (Nordrhein-Westfalen) von Ralf Panning (16.11.2020)
     Re: Bildungsurlaub 2020 (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (16.11.2020)


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