Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen)

So steht es im Gesetz:
§ 5 Verfahren
(3) Verweigert der Arbeitgeber die Freistellung, so hat er dies unter Angabe der Gründe dem Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach dessen Mitteilung schriftlich mitzuteilen. Teilt der Arbeitgeber die Verweigerung der Freistellung nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe der Gründe schriftlich mit, so gilt die Freistellung als erteilt.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:17.11.2020 15:24


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Lena Renell (12.11.2020)
 Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Hans Martin (12.11.2020)
  Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Lena Renell (17.11.2020)
   Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (17.11.2020)
    Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Lena Renell (04.12.2020)
     Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (04.12.2020)
      Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Lena Renell (04.12.2020)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog