Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen)

Das klingt kompliziert. Vielleicht ist ein Gespräch mit der / dem Verantwortlichen das Einfachste, dann wissen alle Beteiligten, woran sie sind. Falls Ihr Arbeitgeber sich nicht auf Ihren Wunsch einlässt, stellen Sie einen Antrag auf Zusammenfassung im nächsten Jahr. Das ist das Einzige, worauf Sie einen Rechtspruch laut Gesetz haben. Eine einfache Übetragung ins Nächste Jahr geht wieder nur mit der EInwilligung des Arbeitgebers.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:04.12.2020 15:02


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Lena Renell (12.11.2020)
 Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Hans Martin (12.11.2020)
  Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Lena Renell (17.11.2020)
   Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (17.11.2020)
    Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Lena Renell (04.12.2020)
     Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (04.12.2020)
      Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen) von Lena Renell (04.12.2020)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog