Re: Übertragung des Bildungsurlaubes (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In NRW gibt es nur einen Rechtsanspruch auf Übertragung zum Zwecke der Zusammenfassung im nächsten Jahr. Das hat bei Ihnen ja nicht geklappt - Ihre Konstruktion weicht etwas davon ab ;-) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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