Neuer Beitrag
Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Re: Übertragung des Bildungsurlaubes (Nordrhein-Westfalen)

In NRW gibt es nur einen Rechtsanspruch auf Übertragung zum Zwecke der Zusammenfassung im nächsten Jahr. Das hat bei Ihnen ja nicht geklappt - Ihre Konstruktion weicht etwas davon ab ;-)
Stellen Sie versuchsweise einen Antrag auf Übertragung zum Zweck der Zusammenfassung und schauen, ob sie genehmigt wird. Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber im Hinblick auf Corona ja kulant.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:22.12.2020 14:08


Druckansicht Übergeordneter BeitragForum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Übertragung des Bildungsurlaubes (Nordrhein-Westfalen) von Regina (21.12.2020)
 Re: Übertragung des Bildungsurlaubes (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (22.12.2020)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2024 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog