Re: Übernachtungen unter Beherbergungsverbot ? (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Diese Frage kann Ihnen wahrscheinlich am besten Ihre Übernachtungsstelle und oder der Veranstalter beantworten - gerade vor dem Hintergrund sich ständig ändernder Bestimmungen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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