Re: Bildungsurlaub und Wochenendarbeit (Niedersachsen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bildungsurlaub ist der Arbeitszeit gleich gestellt. Am besten sprechen Sie mit dem Verantwortlichen für die Personaleinteilung und / oder dem Betriebsrat, beide müssten ein Interesse daran haben, dass die maximal zulässigenen Arbeitszeiten nicht überschritten werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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