Re: BU Antrag nach Studiumsbegin (für z.b. 2 Semeter) (Baden-Württemberg) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In der Praxis melden Sie ja nur das Seminar als Bildungsurlaub an. Die Anmeldefrist dient dabei für den Arbeitgeber als Planungshilfe, denn er muss Ihre Abwesenheit ja kompensieren. Letzte juristische Sicherheiten für solche Spezialfälle gibt es nicht - schauen Sie einfach, wie Ihr Arbeitgeber reagiert. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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