Re: Teilnahme an einem Wochentag nicht möglich (Rheinland-Pfalz) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen natürlich diesen Bildungsurlaub genehmigen. Im Fall eines Konflikts in dieser Frage könnte es kompliziert werden - das wäre dann ein Fall für Jurist*innen. In jedem Fall sollten Sie mit dem Fehltag transparent umgehen, damit kein Täuschungsvorwurf aufkommen kann.Wenn Ihr AG unter diesen Umständen zustimmt, ist alles gut, denn Sie dürfen ja eine Vereinbarung mieinader treffen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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