Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ist das IDF-NRW ein anerkanntes Institut und können diese auch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen? Mein Arbeitgeber fordert das um die Anerkennung von Bildungsurlaub nach AWbG, aber das Institut kennt dieses Vorgehen nicht direkt und spricht eher von Freistellung nach §15FwG und § 20BHKG. Hier ist mir nicht klar ob eine Lohnfortzahlung in vollem Umfang gegeben wird. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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