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Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen)

Ist das IDF-NRW ein anerkanntes Institut und können diese auch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen? Mein Arbeitgeber fordert das um die Anerkennung von Bildungsurlaub nach AWbG, aber das Institut kennt dieses Vorgehen nicht direkt und spricht eher von Freistellung nach §15FwG und § 20BHKG. Hier ist mir nicht klar ob eine Lohnfortzahlung in vollem Umfang gegeben wird.

Kann hier jemand belastbar (mit Nachweisen) helfen, bzw. das Einfachste wäre ein Dokument was das IDF-NRW als anerkanntes Weiterbildungsinstitut fürs Ehrenamt) bescheinigt? Gibt es sowas?


Name:Ingo Mielke
Datum:08.11.2021 09:25


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Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen) von Dirk S. (06.05.2009)
 Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (15.05.2009)
  Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen) von Ingo Mielke (08.11.2021)
   Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (08.11.2021)


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