Re: Bildungsurlaub für Feuerwehrlehrgänge (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die AwbG-Anerkennung erhält ein Veranstalter auf Antrag bei der Bezirksregierung. Das heißt für Sie: Fragen Sie den Veranstalter danach. Falls er sie hat, wird er Sie Ihnen in Kopie überlassen, das ist Standard beim Bildungsurlaub. Wenn der Veranstalter nichts davon weiß, ist das ein Indiz dafür, dass er die Anerkennung nicht besitzt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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