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Re: Sitz des Arbeitgebers in NRW, Arbeit in NDS (Nordrhein-Westfalen)

Der Bildungsurlaubsanspruch richtet sich grundsätzlich nach dem Standort des Arbeitsplatzes. Falls das überwiegend das home office ist und das vom Arbeitgeber auch so anerkannt ist, gilt in Ihrem Fall das Niedersächsische Gesetz. Für Arbeiternehmer*innen in NRW ist Bildungsurlaub in Spanien nicht möglich.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.01.2022 18:17


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Sitz des Arbeitgebers in NRW, Arbeit in NDS (Nordrhein-Westfalen) von Petra B. (13.01.2022)
 Re: Sitz des Arbeitgebers in NRW, Arbeit in NDS (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (13.01.2022)


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