Re: Stundenweise arbeiten erlaubt? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundsätzlich deckt Bildungsurlaub eine Woche ab, damit sind ganze Arbeitstage gemeint. Wenn das Seminar den vom Landesgesetz vorgeschriebenen Mindestumfang hat, dann ersetzt das Seminar tageweise Ihre Arbeitspflicht. Diese vorgeschriebene Mindestdauer liegt üblicherweise deutlich unter der klassischen Arbeitszeit von 8 Zeitstunden. Hier wird berücksichtigt, dass die Lern- und Aufnahmefähigkeit eine natürliche Grenze hat - die unter 8 Zeitstunden liegt. Das begründet aber keine Pflicht zum "Nacharbeiten". | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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