"Gelernt ist gelernt" lautet eine alte Redensart – und sie ist heute schlichtweg falsch. Wissen veraltet und verliert oft seine Gültigkeit oder Bedeutsamkeit, Neues kommt hinzu. Wer sich auf irgendwann einmal Gelerntes verlässt, erfährt in der Arbeitswelt schnell seine Grenzen. Kaum ein Bereich, in dem nicht immer wieder neue technische, organisatorische oder kommunikative Kompetenzen gefordert sind. Kompetenzen, die Berufstätige neu erwerben oder auffrischen müssen, um "up to date" zu bleiben.
Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer/innen zum lebenslangen Lernen. Eine Woche lang*) lernen, neue Erkenntnisse gewinnen, zu einem selbst ausgewählten Thema – beurlaubt von der Arbeit, (daher übrigens der Name Bildungsurlaub – mit Erholungsurlaub hat er nichts zu tun) und unter Weiterzahlung des Gehalts.
Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung)*). Denn beide profitieren vom Knowhow-Zuwachs: der Arbeitgeber durch das neu erworbene Wissen, das dem Unternehmen zur Verfügung steht, der Arbeitnehmer durch die Gewissheit, auf diese Weise auch mit zunehmendem Lebensalter fachlich auf aktuellem Stand zu sein.
Anders als bei vielen anderen Förderinstrumenten können Arbeitnehmer beim Bildungsurlaub selbst die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Weiterbildung festlegen.
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* teilweise abweichend in einzelnen Bundesländern. Tage beziehen sich auf eine "volle" Stelle - bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Anspruch entsprechend.
Ausnahmen, Abweichungen, Sonderregelungen finden Sie in unserer Infothek.
Eigentlich sollte es in ganz Deutschland eine Regelung zum Bildungsurlaub geben – so steht es in einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Übereinkommen 140) zum bezahlten Bildungsurlaub, das die Bundesrepublik 1976 ratifiziert hat.
Ein Bundesgesetz wurde allerdings nie erlassen. Mittlerweile haben alle Bundesländer - mit Ausnahme von Bayern und Sachsen - Landesgesetze zum Bildungsurlaub verabschiedet. Es gibt also fast überall Bildungsurlaub - außer eben in Bayern und Sachsen.
Die Gesetze ähneln sich alle, weichen aber in Details voneinander ab, was es für Sie nicht leichter macht. Teils gibt es aber gegenseitige Anerkennungen, bzw. gemeinsame Anerkennungsverfahren. Konkret bedeutet das: wenn ein Seminar in einen Land als Bildungsurlaub anerkannt ist, muss es im Nachbarland nicht auch so sein. Entscheidend für Sie ist die Frage: Ist ein Seminar in dem Bundesland anerkannt, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet? Denn nur dann haben Sie dafür einen Anspruch auf Bildungsurlaub. Die Seminar-Datenbank der Bildungsurlaub.de ist deshalb auf diesen Punkt hin optimiert. Geben Sie Ihr Bundesland ein, wenn Sie nur die dort anerkannten Angebote angezeigt bekommen möchten.
Bitte beachten Sie: wir verlassen uns auf die Angaben der Veranstalter, bitte prüfen Sie vor der Buchung eines Seminars, ob tatsächlich eine Anerkennung vorliegt.
Die Gesetzestexte Ihres Bundeslandes finden Sie in der Infothek.
Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung, Bildungszeit heißt auch: Arbeitnehmerweiterbildung. Genau das sollten Sie sein – Arbeitnehmer/in (und zwar in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz, also nicht in Sachsen oder Bayern), siehe hier.
Denn beim Bildungsurlaub geht es um eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.
Sind Sie aber Student/in, Hausfrau oder -mann, oder Rentner/in, hilft Ihnen eine solche Freistellung natürlich nicht. Gleichwohl sind Sie als Seminarteilnehmer/in fast immer willkommen.
Soweit gehen die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Ländergesetze.
Für Auszubildende gehen die Regelungen auseinander, auch sie dürfen Bildungsurlaub nehmen – allerdings z.T. beschränkt auf Politische Bildung, es gibt teils auch andere Zeitumfänge. Mehr dazu in der Tabelle unten.
In manchen Ländern haben auch Kommunal- und Landesbeamte Anspruch auf Bildungsurlaub, Details entnehmen Sie ebenfalls der Tabelle unten. Einzelne Länder haben Beamte explizit ausgeschlossen – ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt. Bund und Länder verweisen in diesem Zusammenhang auf eigene Weiterbildungs-Regelungen für ihre Beamten. Falls Sie Beamte/r in einem solchen Bundesland sind und ein interessantes Angebot gefunden haben, wenden Sie sich am besten an den Veranstalter. Dieser kann ggf. einen Antrag auf Anerkennung nach dem Beamtenrecht stellen.
Weitere Einschränkungen, Sonderfälle, zusätzliche Bedingungen wie Beschäftigungsdauer, Betriebsgröße u.a. entnehmen Sie im Überbblick in der folgenden Tabelle, ausführliche Beschreibungen finden sich in den einzelnen Länder-Gesetzen in der Infothek.
Bundesland |
BU für Landesbeamte |
BU für |
Kleinbetriebs- |
Beteiligung limitiert bei Betriebsgröße unter |
Schulung für ehrenamtliche Tätigkeit |
Baden-Württemberg |
Ja |
Ja Studenten dualer Studiengang* 5 T während ges. Ausbildung |
10 |
Generell max. 10% der Beschäftigten p.a. |
Ja |
Berlin |
-- |
Ja |
|
Bis 20 Beschäftigte: max. 50% der Beschäftigten (umgerechnet) |
Nein |
Brandenburg |
-- |
Ja |
|
max. 50% der Beschäftigten (umgerechnet) |
Nein |
Bremen |
-- |
Ja |
|
|
Ja |
Hamburg |
-- |
Ja |
|
|
Ja |
Hessen |
-- |
Ja, polit. Bildung |
|
Max. ein Drittel der Beschäftigten p.a. |
Nein |
Mecklenburg-Vorpommern |
Ja – ohne Lohn- |
Ja |
|
|
Ja |
Niedersachsen |
-- |
|
|
max. bis 50% der AN (umgerechnet* |
Ja |
NRW |
-- |
Ja, polit. Bildung |
10 |
<50: max 10% der Breschäftigten |
Nein |
Rheinland-Pfalz |
Ja |
Ja, polit. Bildung |
5 |
<5 AN |
Nein |
Saarland |
Ja |
Ja |
|
bis 50 Beschäftigte: Anrechnung betrieblicher Schulungen möglich |
Nein |
Sachsen-Anhalt |
-- |
Ja |
5 |
Bis 20% (umgerechnet) der Beschäftigten p.a. |
Nein |
Schleswig-Holstein |
Ja |
Ja |
|
|
Nein |
Thüringen |
Ja |
Ja (3 Tage p.a.) |
5 |
bis 25 Beschäftigte max. 1 Person p.a. |
Ja |
Zu den beliebtesten Seminaren zählen Sprachen-Bildungsurlaube im Ausland. Sprachen lernen, wo man sie spricht, ist naturgemäß reizvoll und auch pädagogisch das Non plus Ultra. Bei Gastfamilien abends weiter üben, im Kino Filme in der Landessprache sehen – so vertiefen Sie Ihre Sprachkenntnisse spielend und doch wirkungsvoll.
Sprachreise-Anbieter weltweit werben darum gern mit dem Begriff "Bildungsurlaub" – manche unterliegen dabei dem auch in Deutschland verbreiteten Missverständnis, dabei handele es sich um jedwede Mischung von "Urlaub" und "Bildung". Als Bildungsurlaub anerkannt sind sie darum noch lange nicht. Viele Veranstalter sind indes auf deutsche Kunden eingestellt und haben die benötigte Anerkennung erworben.
Eingeschränkt ist die Anerkennung z.B. im Saarland, in Bremen und NRW. Nach dem seit 1.1.2010 geltenden NRW-Gesetz sind Sprachbildungsurlaube im Ausland in einem Radius bis zu 500 km von der Landesgrenze NRWs möglich. Das schließt den Mittelmeerraum und andere Kontinente aus. Auch im Saarland steht eine Änderung an. Bremen erkennt nur europäische Sprachen an - die allerdings weltweit gelernt werden können.
Die anderen Bundesländer erkennen auf Antrag hin an – Sprachbildungsurlaube ins Ausland sind also grundsätzlich weltweit möglich.
Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie bei einem Seminar, das Ihnen zusagt, nach der Anerkennung fragen. Viele Sprachschulen sind darauf eingestellt und kennen das Verfahren. Sie werden also problemlos die gewünschten Unterlagen erhalten.
Einzelne Bundesländer führen Listen, welche Seminare anerkannt sind. Zu den Links in der Infothek.