Bildungsfreistellung in Brandenburg
Aktuell
Das Brandenburgische Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat einen neuen Informationsflyer zur Bildungsfreistellung herausgegeben.
Zur Online-Fassung des Flyers.
Auf einen Blick
Wieviel?
- 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende
- Nicht für Beamte
Art der Veranstaltung
- Politische, Berufliche und Kulturelle Weiterbildung
- Mindestdauer 1 Tag
- Pro Tag 6 Ustd. à 45 min.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Einschränkungen
- Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf max. 50% der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt
- In Kleinbetrieben bis 20 Beschäftigte: Anspruch für max. 30% der Beschäftigten (umgerechnet)
Tipps & Hinweise
Wegweiser zur Bildungsfreistellung (pdf)
(Broschüre des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport)
Infoseite des Landes Brandenburg zur Bildungsfreistellung
Anerkannte Seminare
In Brandenburg anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsfreistellungsseminare auf der Bildungsurlaub.de anzeigen
Suchmaske des Landes Brandenburg (Externer Link zur Brandenburg.de)
Rechtsgrundlagen in Brandenburg
Auszug aus dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzz, Fassung vom 15.12.1993 (GVBl.I/93, [Nr. 26], S.498)
Bildungsfreistellungsverordnung, Fassung vom 21.1.2005 (GVBl.II/05, [Nr. 03], S.57)
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abt. 2, Ref. 26
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: (0331) 866 37 91
E-Mail