Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz
Auf einen Blick
Wieviel?
- 10 Tage in 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), für Auszubildende 5 Tage pro Ausbildungjahr
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende, nur politische Bildung
- Beamte, Richter und Richterinnen des Landes
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche Weiterbildung sowie deren Verbindung
- Mindestdauer 3 Tage en bloc oder in Intervallen
- täglich 6 Ustd.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
- Ablehnung des Arbeitgebers spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn
Einschränkungen
- Kein Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben mit weniger als 6 Beschäftigten
Tipps & Hinweise
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz
(Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur)
Anerkannte Seminare
In Rheinland-Pfalz anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf der Bildungsurlaub.de anzeigen
Übersicht anerkannter Seminare (Suchmaske auf der Website des Ministeriums)
Rechtsgrundlagen in Rheinland-Pfalz
Bildungsfreistellungs-Gesetz (Link)
Zuständige Behörde
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
Referat 15105
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Tel.: (06131) 16 28 93
Fax: (06131) 16 54 66
E-Mail