Bildungsurlaub im Saarland
Auf einen Blick
Wieviel?
- 6 Tage pro Jahr (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), davon die ersten beiden Tage mit vollständiger Freistellung, ab dem 3. Tag die Hälfte Eigenanteil (also Freizeit), also bei 6 Tagen insgesamt 4 Tage Freistellungsanspruch
- Frühestens 12 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende
- Beamte, Richter und Richterinnen
Art der Veranstaltung
- Politische und Berufliche Weiterbildung, Ehrenamtsschulungen
- Mindestdauer 1 Tag
- täglich mind. 5 Zeitstd.
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Einschränkungen
- In Betrieben bis 50 Beschäftigte ist die Anrechnung betrieblicher Schulungen möglich
- Anspruch auf Bildungsurlaub in Betrieben bis 100 Beschäftigte max 30% der Beschäftigten pro Jahr
Tipps & Hinweise
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bildungsurlaub im Saarland
(Webseite des Ministeriums für Bildung)
Anerkannte Seminare
Im Saarland anerkannte oder anerkennungsfähige Bildungsurlaube auf der Bildungsurlaub.de anzeigen
Veranstaltungen, die in einem anderen Bundesland bereits anerkannt sind, gelten als im Saarland anerkannt, wenn die zeitlichen und inhaltlichen Bedingungen erfüllt sind. Unter diesen Umständen können Sie also auch einen Bildungsurlaub buchen, der nur die Anerkennung eines anderen Bundeslandes besitzt. Dafür hat das Saarland diesen Bescheid veröffentlicht.
Rechtsgrundlagen im Saarland
Bildungsfreistellungs-Gesetz
Zuständige Ministerien
Allgemeine/politische Weiterbildung:
Ministerium für Bildung und Kultur - Referat D 7
Trierer Straße 33
66117 Saarbrücken
Tel: (0681) 501 72 66
Fax: (0681) 501 75 48
E-Mail
Berufliche Weiterbildung:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Referat F/6
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Tel.: (0681) 501 41 47
Fax: (0681) 501 17 88
E-Mail