Bildungsurlaub in Berlin
Auf einen Blick
Wieviel?
- Für Beschäftigte bzw. Auszubildende über 25 Jahre: 10 Tage innerhalb von 2 Jahren (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche)
- Für Beschäftigte bzw. Auszubildende bis 25 Jahre: 10 Tage pro Jahr
- Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
- Arbeitnehmer/innen
- Auszubildende (nur für politische Bildung)
- Nicht für Beamte
Art der Veranstaltung
- Politische, Berufliche Weiterbildung
- Mindestdauer 1 Tag
Fristen
- Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
Einschränkungen
- Anspruch auf Bildungsurlaub ist auf max. 50% der Beschäftigten (umgerechnet) pro Jahr beschränkt
- In Kleinbetrieben bis 20 Beschäftigte: Anspruch für max. 50% der Beschäftigten (umgerechnet)
Tipps & Hinweise
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Bildungsurlaub in Berlin
(Externer Link zur Berlin.de)
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Anerkannte Seminare
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Rechtsgrundlagen für Berlin
Bildungsurlaubs-Gesetz, Fassung vom 24.10.1990 (GVBl. S. 2209)
Zuständige Behörde
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028 - 1484, 1485, 1482
Fax: (030) 9028 - 2173
E-Mail