Bildungsurlaub (bzw. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit) wird in Gesetzen der Bundesländer geregelt – und damit unterschiedlich. Der zeitliche Umfang, die Voraussetzungen für die Anerkennung der Seminare und der Personenkreis der Anspruchberechtigten weichen voneinander ab.
Zwei Bundesländer haben keine Bildungsurlaubsgesetze erlassen: Bayern und Sachsen.
Welches Gesetz für Sie gilt, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich Ihr Arbeitsplatz befindet.
Sie finden in unserer Infothek nach Ländern geordnet Gesetze, Tipps und Links, mit denen Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub prüfen können.
Seminare finden Sie in unserer Seminardatenbank – mit der Möglichkeit, gezielt Ihrem Bundesland anerkannte Seminaren zu herauszusuchen.
Die vorliegenden Informationen wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Gleichwohl können wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen.