Laut dеn Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen. Zudem wird die erforderliche Sachkunde für die monatliche, mindestens jedoch 3-monatliche Überprüfung von Feststellanlagen gemäß DIN 14677-1 vermittelt.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer "Fachkraft für Feststellanlagen" mit Kompetenznachweis erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
9,6 Unterrichtseinheiten bzw. 7,2 Zeitstunden gemäß IDD