1.9.2021

In Baden-Württemberg wurde das Bildungszeit-Gesetz ergänzt: Neben einer Verlängerung der Anmeldefrist beim Arbeitger auf nun 9 (!) Wochen vor Veranstaltungsbeginn wurde eine neue Schiedstelle bei Uneinigkeit von Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in eingerichtet. Interessant ist auch, was fehlt: dem Trend zur Genehmigung von Online-Bildungsurlauben schließt sich Baden-Württemberg nicht an. Zum Nachlesen: Bildungszeitgesetz von BW