Die Teilnehmer/-innen sollen ihre Kenntnisse über den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz erweitern, grundsätzliche Ziele des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erkennen sowie Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erweitern.
Schwerpunkt des Seminars ist die Gefährdungsbeurteilung als Instrument zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz und die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetztes mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen.