Hinweis: Die hier angegebenen Kurstage umfassen nur die Einführungswoche. Der Masterstudiengang erstreckt sich insgesamt über 16 Terms. Mehr Informationen finden Sie unter www.jurgrad.de/masterstudiengaenge/arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht ist ein umfassendes und weit verzweigtes Rechtsgebiet, das einem stetigen Wandel unterworfen ist. Immer wieder stellt es die mit ihm befassten Praktikerinnen und Praktiker vor neue Herausforderungen. Die Anforderungen der Rechtsprechung werden schnelllebiger, arbeitsrechtliche Gestaltungsformen vielfältiger, unbefristete Arbeitsverhältnisse seltener, Jobwechsel häufiger. Das Europarecht durchdringt immer mehr das deutsche Arbeitsrecht und die Globalisierung der Märkte steuert ihren Teil zur Entwicklung dieses Rechtsgebietes bei.
Es ist ganz offensichtlich, dass die Anforderungen an die Beratung im Arbeitsrecht und auch an die Personalarbeit komplexer werden. Entsprechend hoch ist der Bedarf an qualifizierten Expertinnen und Experten, die fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des Arbeitsrechts, fachübergreifendes Know-how und strategische Beratungskompetenz nachweisen können. Hier setzt der berufsbegleitende Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ der Universität Münster an. Renommierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie erfahrene Praktikerinnen und Praktiker aus Kanzleien, Unternehmen und Arbeitsgerichten vermitteln umfassende Fachkenntnisse mit direktem Bezug zum beruflichen Alltag.
Der Studiengang richtet sich an Juristinnen und Juristen sowie Ökonominnen und Ökonomen, die als Berufseinsteigende einen Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht anstreben. Genauso an Berufstätige aus Unternehmen und Kanzleien, die ihre Expertise vertiefen bzw. um eine fundierte arbeitsrechtliche Ausbildung ergänzen möchten. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen Vorschaltkurses ebenfalls offen.
Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolvierenden der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang vermittelt den juristisch vorgebildeten Teilnehmenden zugleich die besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung des Titels „Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht“.
Studienverlauf:
1. Semester
2. Semester
3. Semester
Zugangsvoraussetzungen:
Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ ist eine mindestens einjährige, einschlägige Berufserfahrung sowie ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Bewerberinnen und Bewerber ohne rechtliches Erststudium müssen rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse vorweisen:
Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen
Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Die Universität Münster misst der Einrichtung von Masterstudiengängen im Rahmen ihrer strategischen Gesamtplanung seit jeher einen außerordentlich hohen Stellenwert bei. Das Angebot von Masterstudiengängen, auch berufsbegleitend, bildet somit einen wichtigen Bestandteil des Lehrprofils der Universität Münster.
Mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für die professionelle Organisation und Durchführung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen zu schaffen, wurde im Sommer 2002 die JurGrad gegründet. Die JurGrad übernimmt in diesem Zusammenhang ausschließlich Zwecke für die Universität und besitzt daher Gemeinnützigkeitsstatus. Alleingesellschafter der JurGrad gGmbH ist der ebenfalls gemeinnützige Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V., der Förderverein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die Kooperation zwischen der Universität Münster und der JurGrad gGmbH zeichnet sich durch eine jahrelange, enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aus. Die Aufgaben der JurGrad umfassen die gesamte Organisation und Durchführung der Studiengänge, die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lehrangebote und die kontinuierliche Evaluation der Studieninhalte und -veranstaltungen. Darüber hinaus fungiert die JurGrad als ständiger Ansprechpartner für Teilnehmende und Dozierende. Im Gegenzug obliegen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät die Prüfung der Studierenden sowie die Verleihung des akademischen Hochschulgrads an die Absolvierenden.
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